Häufig gestellte Fragen: Fahrradversicherung
Was ist versichert?
Welche Fahrräder können wir nicht versichern?
Es besteht kein Versicherungsschutz für
- Fahrräder, für die eine Zulassungs-, Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht,
- Fahrräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h
- Fahrräder, die Sie ausschließlich gewerblich nutzen,
- Fahrräder, die über ein manipuliertes Antriebssystem (z. B. durch Tuning) verfügen,
- Velomobile und vollverkleidete Fahrräder,
- Eigenbauten und
- Umbauten (wenn sich dadurch der Händlerverkaufspreis um maximal 50 Prozent erhöht)
Wie versichere ich einen Fahrradanhänger?
Kann ich auch Akkumulatoren (Akkus), Motor- und Steuerungsgeräte absichern?
Kann ich ein Dreirad oder behindertengerechtes Fahrrad versichern?
Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme pro Fahrrad?
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland und bei Urlaubsreisen?
Grundsätzlich besteht weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Einschränkung (24 Stunden). Einzige Ausnahme: Im Paket Assistance haben Sie Versicherungsschutz innerhalb des geografischen Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren.
Wie kann ich Mieträder/Ersatzräder versichern?
Im Grundschutz sind Mietfahrräder von einem gewerblichen Anbieter sowie Ersatzräder während der Reparatur des eigenen Rads für maximal sieben Tage versichert. Über das Paket Assistance ist ein Ersatzfahrrad (auch bei Fahrraddiebstahl) darüber hinaus bis 50 Euro für maximal 14 Tage abgesichert.
Wie hoch ist die Entschädigung bei älteren Fahrrädern?
Bei Totalschaden oder Verlust erhalten Sie den Neuwert erstattet, also den Betrag, den man für ein gleichwertiges neues Fahrrad zahlen müsste. Höchstgrenze ist dabei immer die Versicherungssumme.
Bei Teilschäden entschädigen wir Sie bei Fahrrädern, die maximal 10 Jahre alt sind, bis zu 100 Prozent des Neuwerts. Ist das Fahrrad älter, erhalten Sie maximal 50 Prozent des Neuwerts.
Muss das Fahrrad immer abgeschlossen sein, damit Versicherungsschutz besteht?
Grundsätzlich ja. Es gibt eine Ausnahme: Im Paket Active ist auf Sportveranstaltungen auch der einfache Diebstahl (bei dem das Fahrrad nicht abgeschlossen sein muss) versichert.
Kann ich die isolierte Fahrradversicherung auch online abschließen?
Ja, das geht.
Warum muss ich das Jahr des Erstkaufs verpflichtend angeben?
Die Höhe der Entschädigung ist unter anderem abhängig vom Alter des Fahrrads. Daher ist diese Angabe unerlässlich.
Warum ist die Angabe der Rahmennummer verpflichtend?
Es handelt sich hierbei um das einzige Identifikationsmerkmal des Fahrrads - alles Weitere können wir nicht ausschließlich diesem Fahrrad zuordnen.
Die Rahmennummer steht nicht in der Rechnung bzw. die Rechnung habe ich nicht mehr. Wo finde ich nun die Rahmennummer?
Die Rahmennummer befindet sich grundsätzlich an dem Fahrrad. Wo genau, ist von Fahrrad zu Fahrrad jedoch unterschiedlich: Sie kann z. B. am Lenkerkopf, am Tretlager (unten), an der Sattelstütze oder am Rahmenrohr sein.
Ausnahme Carbonräder: Um den empfindlichen Rahmen vor der Stanzung zu schützen, ist das Fahrrad häufig über einen QR-Code auf dem Rahmen gekennzeichnet.
Kann ich meinen Beitrag durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts reduzieren?
Ja, Sie können einen freiwilligen Selbstbehalt von 100 Euro je Schadensfall vereinbaren.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind z. B. Schäden,
- die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben,
- die nicht die Funktion des Fahrrads beeinträchtigen (Schrammen, Lackschäden u. Ä.) ,
- durch Verschleiß,
- durch Oxidation,
- für die Dritte vertragsbedingt einstehen (z. B. Hersteller, Verkäufer, Mechaniker),
- die grob fahrlässig unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln verursacht wurden,
- durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder Bürgerkrieg,
- durch Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen,
sowie - das Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrad
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Sie melden uns Schäden unverzüglich.
- Sie unterstützen uns mit wahrheitsgemäßen Angaben bei der Regulierung von Schäden.
- Wenn Sie es nicht gebrauchen, sichern Sie das Fahrrad mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Schloss.
- Sie halten das Fahrrad nach Herstellervorgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Wann und wie zahle ich meine Beträge?
- Sie zahlen monatlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus.
- Wenn nicht anders vereinbart, zahlen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach dem angegebenen Versicherungsbeginn.
- Der Versicherungsbeginn liegt vor dem Vertragsschluss? Dann zahlen Sie den ersten bzw. einmaligen Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss.
- Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder anderen Vereinbarungen ab? Dann müssen Sie den ersten Beitrag frühestens einen Monat nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
- Wann die folgenden Beiträge fällig sind, steht im Versicherungsschein.
- Sie können die Beiträge überweisen oder bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen.
- Wichtig ist, dass Sie alle Beiträge pünktlich zahlen. Andernfalls können Sie den Versicherungsschutz verlieren.
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?
- Sie haben den Erst- oder Einmalbeitrag pünktlich gezahlt? Dann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz wie im Versicherungsschein angegeben.
- Der Versicherungsschutz gilt für die zunächst festgelegte Dauer. Ist nichts anderes vereinbart und weder Sie noch wir kündigen den Vertrag? Dann verlängert er sich danach automatisch um jeweils ein Jahr.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Ab einem Jahr Versicherungsdauer geht das bis spätestens drei Monate vor Versicherungsende.
- Nach der ersten Versicherungsperiode können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen: zum folgenden Monatsende oder zu einem späteren Zeitpunkt.
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
- Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum.
- Sie oder wir können den Vertrag zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Ab einem Jahr Versicherungsdauer geht das bis spätestens drei Monate vor Versicherungsende.
- Nach der ersten Versicherungsperiode können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen: zum folgenden Monatsende oder zu einem späteren Zeitpunkt.
- In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.