
Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtAls Haus- oder Grundstücksbesitzer tragen Sie die Verantwortung dafür, dass auf dem Grundstück oder auf den anliegenden Verkehrsflächen niemand zu Schaden kommt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen der Geschädigten. |
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Überblick
Zahlreich sind die Haftpflichtgefahren, die durch Haus- und Grundbesitz ausgelöst werden können, zum Beispiel:
- Ein Passant stürzt bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor dem Haus.
- Ein Besucher rutscht auf der eisglatten Eingangstreppe aus und verletzt sich.
- Ein Baum auf dem Hausgrundstück stürzt um und beschädigt den PKW des Nachbarn.
- Ein Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto.
- Der Briefträger stürzt wegen einer losen Steinplatte in der Hofeinfahrt und bricht sich den Fuß.
- Ein Radfahrer kollidiert mit einem herabhängenden Ast an der Grundstücksgrenze zur Straße.
Für derartige Fälle und die Abwehr von unberechtigten Forderungen benötigen Sie für ein Mehrfamilienhaus die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch eine vermietete Eigentumswohnung sollten Sie im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern. Für das selbst genutzte Einfamilienhaus – auch mit Einliegerwohnung – oder die selbst genutzte Eigentumswohnung reicht eine Privathaftpflichtversicherung aus.
Ihre Vorteile
- günstige Beiträge
- 24-Stunden-Schadensservice
- monatliche Beitragszahlung ohne Zuschlag
- Einjahresverträge
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Überblick
Zahlreich sind die Haftpflichtgefahren, die durch Haus- und Grundbesitz ausgelöst werden können, zum Beispiel:
- Ein Passant stürzt bei Glatteis auf dem nicht gestreuten Gehweg vor dem Haus.
- Ein Besucher rutscht auf der eisglatten Eingangstreppe aus und verletzt sich.
- Ein Baum auf dem Hausgrundstück stürzt um und beschädigt den PKW des Nachbarn.
- Ein Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto.
- Der Briefträger stürzt wegen einer losen Steinplatte in der Hofeinfahrt und bricht sich den Fuß.
- Ein Radfahrer kollidiert mit einem herabhängenden Ast an der Grundstücksgrenze zur Straße.
Für derartige Fälle und die Abwehr von unberechtigten Forderungen benötigen Sie für ein Mehrfamilienhaus die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch eine vermietete Eigentumswohnung sollten Sie im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern. Für das selbst genutzte Einfamilienhaus – auch mit Einliegerwohnung – oder die selbst genutzte Eigentumswohnung reicht eine Privathaftpflichtversicherung aus.
Ihre Vorteile
- günstige Beiträge
- 24-Stunden-Schadensservice
- monatliche Beitragszahlung ohne Zuschlag
- Einjahresverträge