Zum Hauptinhalt wechseln

Police gegen Cyberkriminalität

Die Debeka bietet nun eine Versicherung an, die Internetshopper sowie Urlauber schützt – und auch Opfer von Mobbing. Wie funktioniert das?

Kaum ein Tag vergeht, an dem man keine Textnachricht bekommt, in der etwa steht: „Ihr Paket konnte nicht zugestellt werden. Bitte vervollständigen Sie Ihre Daten.“ Massenhafter Spam, von dem kriminelle Betrüger hoffen, dass jemand darauf hereinfällt, um so persönliche Daten zu erbeuten. Aber oft gehen Kriminelle auch intelligenter vor, fälschen Mails und geben vor, Unternehmen oder Banken zu sein, mit denen die Betrogenen eine Geschäftsbeziehung haben. Wie viele Opfer von Cyberkriminellen es gibt, lässt sich nur schätzen, weil viele Taten nicht zur Anzeige gebracht werden. Prognosen sagen, dass jeder Vierte schon einmal Opfer von Cyberkriminellen wurde. Gefeit ist niemand, aber immerhin kann man sich jetzt als Privatmann versichern. Die Koblenzer Debeka ist eine der ersten Versicherungen, die Privatleuten eine Cyberversicherung anbietet. Der Schutz, der von Juli an angeboten wird, umfasst auch Bereiche, die von klassischem Rechtsschutz oder Haftpflichtversicherungen bislang gar nicht oder nur eingeschränkt erfasst wurden.

 

Ein Blick in die Versicherungsbedingungen zeigt, wie vielfältig das Thema ist. Da gibt es die klassischen Schadenfälle, wie ein gehacktes Bankkonto oder das Einkaufen in einem Fake Shop, der die Ware nie liefert, obwohl sie bezahlt ist. Auch wenn das im Voraus bezahlte Ferienhaus gar nicht existiert, besteht Versicherungsschutz. Der schützt nicht nur Käufer, sondern auch private Verkäufer – ein Beispiel: Ein Privatmann bietet sein gebrauchtes iPad zum Verkauf auf Kleinanzeigen an. Ein Käufer meldet sich schnell, schreibt serös und bietet die sofortige Zahlung per Paypal an. Das Geld geht umgehend auf dem Paypal-Konto ein, sodass er das iPad noch am selben Tag per Post an die vereinbarte Lieferadresse versendet. Einige Tage später erhält er von Paypal die Information, dass der Betrag wieder an den Absender zurückgebucht wurde, da die Transaktion nicht vom eigentlichen Kontoinhaber vorgenommen wurde, sondern von einem betrügerisch handelnden Dritten. Auch in diesem Fall zahlt die Cyberversicherung bis zu 10.000 Euro je Schadenfall.

 

Zu oft sollte das freilich nicht passieren. Die Debeka zahlt nur bei zwei Schadenfällen im Jahr – maximal also 20.000 Euro. Bestandteil der Cyberversicherung ist aber auch die Prävention. Wer eine E-Mail erhält, die ihm nicht ganz geheuer ist, kann sich an einen IT-Spezialisten wenden, der diese auf Authentizität untersucht. So lassen sich Phishing-Versuche schon im Vorfeld abwehren.

 

Manchmal geht es aber um mehr als nur um Geld. Dass Schüler von Klassenkameraden gemobbt werden, ist nicht neu – nur die Methoden werden digitaler. So werden mit KI gefälschte peinliche Fotos verschickt. Auch hier greift die Cyberversicherung. Zum einen bietet ein Psychologe eine Erstberatung für das Mobbingopfer an, zum anderen kümmert sich ein Dienstleister um die Löschung der Aufnahmen, denn auch Reputationsschäden sind versichert. Hinzu kommt ein Haftpflichtschutz. Dieser greift beispielsweise, wenn der Versicherte wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgemahnt wird. Ein Beispiel: Eine Mutter postet in ihrem Whatsapp-Status ein Foto ihrer Tochter bei einer Tanzaufführung. Auf dem Foto waren aber auch andere Kinder deutlich zu erkennen. Deren Eltern machen daraufhin Schadenersatzansprüche geltend. Die Versicherung wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab und befriedigt aber berechtigte Ansprüche. Darüber hinaus werden auch die Gebühren einer Abmahnung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Vorwurf der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Filmmaterial im Raum steht. Es gibt Anwaltskanzleien, die durch das massenhafte Verschicken von Abmahnungen in solchen Fällen ein Geschäftsmodell entwickelt haben – im Visier sind insbesondere, aber nicht nur Nutzer von Websites mit Erwachsenenunterhaltung.

 

Zu dem Versicherungspaket, das einheitlich 7,50 Euro im Monat kostet, wobei alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert sind, lässt sich optional auch eine Cyber-Rechtsschutzversicherung für monatlich fünf Euro mehr buchen. Diese ist interessant für Urlauber, die ihren Mietwagen online gebucht haben. Wird trotz anstandsloser Rückgabe die Kaution nicht zurückerstattet, übernimmt die Cyberversicherung die Anwalts- und Gerichtskosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Mietwagenverträgen im Rahmen von Urlaubsreisen. Auch wenn ein Onlineshop die Bearbeitung einer Retoure und die Erstattung des bezahlten Kaufbetrags verweigert, greift die Cyber-Rechtsschutzversicherung und übernimmt die Kosten für den Rechtsstreit. Auch für Opfer von Onlinemobbing deckt die Police die Anwalts- und Gerichtskosten für die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

 

Vorsatz ist allerdings nicht versichert. Wer zum Beispiel seine Geheimzahl für den Bankzugang vorsätzlich preisgibt, ist nicht versichert. Auch Geschäfte im stationären Handel fallen nicht unter den Schutz der Cyberversicherung. Sich die Rechnung per E-Mail zuschicken zu lassen, reicht nicht aus. Ebenso besteht kein Schutz für berufliche Einkäufe im Internet. Und auch der gute, alte „Enkeltrick“, bei dem ein vermeintlicher Verwandter bei Senioren um finanzielle Hilfe bittet, ist nicht versicherbar, wenn das „erbetene“ Geld persönlich übergeben oder überwiesen wurde.

 

Junge Leute, die eigentlich nur im Netz Geschäfte machen und auf eine besonders günstige Rechtsschutzversicherung aus sind, werden auch enttäuscht. Die Debeka vertreibt die monatlich fünf Euro teure Cyber-Rechtsschutzversicherung nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit der Cyber-Haftpflichtversicherung.

 

Von Archibald Preuschat, Frankfurt

Erschienen in der Frankfurter Allgemeine Zeitung, am Samstag 28. Juni 2025, Nr. 147, Seite 27