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Zeitwert versus Neuwert – was zahlt die Versicherung?

Veröffentlicht am: 21.11.2019

Zeitwert oder Neuwert – das ist hier die Frage! Einheitlich ist das nicht immer bei einer Versicherung. Was man im Schadensfall wirklich erhält, ist abhängig von der jeweiligen Police. Wie genau das abläuft, weiß die Debeka, eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland.

 

Schaden am Auto


Wer ein Auto fahren will, kommt um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum, denn sie ist Pflicht. Was ist versichert? Schäden, die man mit seinem Auto einem Dritten zufügt. Das können neben Sachschäden auch Personen- oder Umweltschäden sein. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt. Darum kümmert sich die Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung übernimmt Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden. Heißt, sie zahlt den Verkaufspreis eines Händlers, den ein Fahrzeug gleichen Alters und gleicher Bauart aktuell kosten würde.

 

Schaden verursacht


Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld bei Personenschäden oder den Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens. Gezahlt wird der Zeitwert des demolierten Gegenstands. Entweder ist noch eine Reparatur möglich oder der Wert wird ersetzt. Und das liegt nicht im Ermessen der Versicherung, sondern ist vielmehr im Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verankert. Schließlich soll der Geschädigte nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vor dem Schaden.

 

Schaden am eigenen Hab und Gut


Ähnlich läuft das mit Gegenständen und Dingen, die man im Haushalt nutzt, z. B. Einrichtung, Kleidung oder auch Haushaltsgeräte. In der Hausratversicherung sind Schäden u. a. durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm und Hagel abgesichert. Versichert ist – im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung – der Neuwert. Das ist der Betrag, den man aufwenden muss, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Man erhält also den Preis für ein neues und gleichartiges Gut, es sei denn, es kann günstiger repariert werden. Bei technischen Geräten schaut der Versicherer, was ein vergleichbares Gerät nach heutigem Stand der Technik kostet, und bei Möbeln, für welchen Preis ein Teil der gleichen Machart angeboten wird.

 

Schaden am Zuhause


Das komplette Zuhause sichert die Wohngebäudeversicherung ab. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Wert eines Hauses zu versichern. In der Regel ist ein Gebäude zum ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abgesichert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um ein Haus nach den heute geltenden Vorschriften wiederherzustellen. Brennt beispielsweise ein Haus nieder, für das man vor 20 Jahren 200.000 Euro bezahlt hat, übernimmt die Wohngebäudeversicherung den Preis, den es kosten würde, um es heute gleichwertig wiederaufzubauen. Auch wenn Baupreise und Lohnkosten inzwischen stark gestiegen sind, ist eine Begrenzung auf eine Versicherungssumme dennoch nicht ratsam.