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Wetter extrem: Nicht ohne meine Versicherung

Veröffentlicht am: 25.04.2019

Länder stellen staatliche Soforthilfe bei Überschwemmung ein


Wetter extrem: laues Lüftchen oder leichter Sommerregen – gefühlt sind die seichten Wetterzeiten vorbei. Stattdessen treten immer häufiger Unwetter mit unberechenbaren Ausmaßen auf. Zurück bleiben Chaos, Verwüstung und zerstörte Existenzen. Hat man sich ein eigenes Zuhause hart erarbeitet und jahrelang gespart, kommt die Natur daher und zerstört es innerhalb weniger Sekunden. Wer kommt für die Schäden auf? Hilft der Staat? Was heißt das für Mieter und Vermieter? Handeln, rät die Debeka, denn wer sein Hab und Gut noch nicht gegen weitere Naturgefahren abgesichert hat, für den könnte es eng werden. Die Debeka ist eine der größten Versicherungsgruppen und Bausparkassen in Deutschland.


Zahlt der Staat?


Bisher war es tatsächlich so, dass Eigentümer bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen unter bestimmten Umständen eine staatliche Soforthilfe erhalten haben. Das galt für Härtefälle und war abhängig von der jeweiligen Landesregierung. Jetzt soll dieses „Schlupfloch“ geschlossen werden, mehr Eigenvorsorge ist gefragt. Neben präventiven Maßnahmen am und im Gebäude zählt dazu der Versicherungsschutz. Und Bayern macht es vor: Ab Juli 2019 wird die Soforthilfe nach Naturkatastrophen eingestellt. Heißt, kommt es nach einem Unwetter zu Schäden durch Überschwemmung und es wäre möglich gewesen, sich dagegen zu versichern, steht eben nicht das Land dafür ein sondern man selbst. Hat man nicht mit einer Versicherung gegen weitere Naturgefahren vorgesorgt, muss man das aus eigener Tasche zahlen und das kann teuer werden. Denn Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden bestehen nicht. Auch Sachsen zahlt Hochwasseropfern in der Regel keine Soforthilfe mehr. Weitere Länder sollen folgen.

 

Wie kann man sich optimal schützen?


Indem man zum einen sein Zuhause wetterfest macht und zum anderen die entsprechende Versicherung hat. Extreme Unwetter mit unberechenbaren Ausmaßen treten immer häufiger auf. Dabei können diese heftigen Wetterereignisse jeden treffen. Schon mal was von einer Absicherung gegen weitere Naturgefahren gehört? Alle Hausbesitzer, die den Kopf schütteln, sollten sich spätestens jetzt informieren. Eine Ergänzung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die die Hausbesitzer und Mieter gegen weitere Naturgefahren wie z. B. Schneedruck oder Überschwemmung absichert, ist dringend nötig. In der Grunddeckung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Naturgefahren Sturm und Hagel versichert. Schäden durch weitere Naturereignisse, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck sind jedoch häufig nicht inbegriffen und müssen separat eingeschlossen werden.