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Wenn etwas im Urlaub dazwischen kommt – oder davor

Veröffentlicht am: 23.09.2019

Fünf Beispiele, in welchen Situationen eine Reiseversicherung Sinn macht


Wenn ein Touristikunternehmen insolvent wird, bietet der Reisesicherungsschein vom Veranstalter Pauschaltouristen finanziellen Schutz. Was aber, wenn im Urlaub etwas passiert, was die sofortige Rückkehr nach Hause erforderlich macht? Bleibt man dann auf den Kosten sitzen? In welchen typischen Fällen eine Reiserücktritt- und eine Reiseabbruch-Versicherung greifen, erklärt die Debeka, die zu den Top-Ten-Versicherern in Deutschland zählt.


Beispiel 1


Die häufigsten Gründe, eine gebuchte Reise gar nicht erst anzutreten, sind schwere Erkrankungen, die eine Reise unzumutbar oder unmöglich machen. Eine Reiserücktritt-Versicherung springt nicht nur ein, wenn Versicherte selbst, sondern auch, wenn Mitreisende oder enge Familienangehörige betroffen sind. Wer sie abgeschlossen hat, kann die Stornokosten geltend machen. Voraussetzung: Die Krankheit tritt erstmalig nach Abschluss der Versicherung sowie Reisebuchung auf und ein Arzt attestiert Reiseunfähigkeit. Ein Beispiel: Die Mutter erleidet kurz vor dem geplanten Abreisetag eine Lungenentzündung, kommt ins Krankenhaus und man muss ihr zur Seite stehen.

 

Beispiel 2


Wer mitten im Leben steht und sich eigentlich gesund fühlt, kann sich kaum vorstellen, ganz plötzlich außer Gefecht gesetzt zu werden. Doch ein Herzinfarkt kann einen aus heiterem Himmel treffen.

 

Beispiel 3


Ein Paar hat einen Urlaub in Thailand gebucht. Kurz danach stellt es fest, dass es Nachwuchs erwartet. Beide stornieren, weil die langen Flüge und das tropische Klima zu hohe Strapazen für die Schwangere bedeuten würden. Es muss also nicht immer eine Krankheit zum Reiserücktritt führen: Schwangerschaften sind ebenfalls versichert.

 

Beispiel 4


Auch wenn man schon am Urlaubsort ist, können Ereignisse eintreten, die es erforderlich machen, vorzeitig nach Hause zu fahren. Wenn sich die versicherte Person beim Skifahren ein Bein bricht, zahlt eine Reiseabbruch-Versicherung die nicht genutzten Reiseleistungen und die zusätzlichen Kosten der Rückreise.

 

Beispiel 5


Manch einer muss seinen Aufenthalt unfreiwillig verlängern: Beispiel Blinddarmdurchbruch, der einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus nach sich zieht. Das führt zu einer ungewollten Verlängerung des Trips. Hier springt die Reiseversicherung für die Kosten der Unterkunft bei dem verlängerten Aufenthalt ein und für ein nötiges neues Zug- oder Flug-Ticket.

Zum Beispiel bei der Debeka erhält man eine Reiseversicherung, die ein ganzes Paket abdeckt: Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck und Reiseservice. Damit die medizinischen Kosten im Krankheitsfall erstattet werden, ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich.