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Wenn die Natur Chaos und Verwüstung hinterlässt

Veröffentlicht am: 13.06.2018

Warum es dringend nötig ist, sich gegen weitere Naturgefahren abzusichern


Gewitter, Starkregen und Hagel setzen innerhalb kürzester Zeit ganze Landkreise unter Wasser. Straßenzüge werden zu reißenden Flüssen, Bäche treten über die Ufer, Wassermassen schließen ganze Gemeinden ein und Keller laufen voll. Sie hinterlassen Chaos und Verwüstung. Wer kommt dafür auf? Es ist schon der Horror, wenn Naturgewalten das Zuhause samt persönlichem Besitz zerstören. Bleibt man dann noch auf dem finanziellen Schaden sitzen, ist es doppelt schlimm. Die Debeka, einer der größten deutschen Versicherer, rät: Zumindest den materiellen Verlust gegen weitere Naturgefahren für Wohngebäude und Hausrat kann man absichern.

 

Zu wenig Hausbesitzer und Mieter abgesichert


Extreme Unwetter mit unberechenbaren Ausmaßen treten immer häufiger auf. Unverständlich, warum sich immer noch zu wenig Hausbesitzer und Mieter gegen weitere Naturgefahren abgesichert haben. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfügen erst vier von zehn Gebäude über eine solche Absicherung, obwohl die nahezu flächendeckend verfügbar ist. Dabei können diese heftigen Wetterereignisse jeden treffen. Und weder Bund, noch Land, noch Gemeinden haften für Schäden an Häusern und Inventar durch Hochwasser oder Starkregen. Betroffene müssen selbst vorsorgen und sich vor möglichen Auswirkungen der Naturgefahren schützen. Rechtsansprüche auf öffentliche Finanz- oder sonstige Hilfsmittel bei Schäden bestehen nicht.

 

Beispiel: Wasser im Souterrain


So hoch kann ein Schaden bei einem Unwetter ausfallen: Eine gewaltige Wassermenge, ausgelöst von Starkregen, drückt das Fenster im Souterrain eines Hauses – trotz heruntergelassenem Rollladen – aus der Verankerung. Wasser überflutet den Großteil des möblierten Kellers. Außerdem läuft der Abwasserkanal voll. Trotz Rückstauklappe drückt sich das Wasser durch ein Abflussrohr ins Untergeschoss. Die Brühe steht etwa 20 Zentimeter hoch. Kosten zur Sanierung und Trocknung des Gebäudes: etwa 12.000 Euro. Der Hausrat muss umfangreich gereinigt werden. Die meisten Möbel sind ein Fall für den Sperrmüll. Entstandener Schaden: 17.000 Euro.

 

Was tun nach einem Schaden?


Es ist wichtig, sofort den Versicherer zu informieren und abzusprechen, wie man weiter vorgeht. An erster Stelle steht Schadensbegrenzung: Wasser abpumpen, sauber machen, trocknen und sehen, was zu retten ist. Handwerker sollten – abgesehen von Notmaßnahmen – erst nach Absprache mit der Versicherung beauftragt werden. Auch mit dem Entsorgen von Hausratgegenständen (z. B. Möbel oder Kleidung) sollte man zunächst noch warten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

 

Wie kann man sich optimal schützen?


Eine Absicherung von Schäden durch weitere Naturgefahren (Elementarschäden) wird angesichts der häufigeren Unwetter immer dringlicher. In der Grunddeckung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind zwar bereits bestimmte Naturgefahren versichert. Dazu zählen Blitz, Sturm und Hagelschlag. Schäden durch weitere Naturereignisse, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck sind jedoch häufig nicht inbegriffen und müssen daher in die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung separat eingeschlossen werden.