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Was kostet eine Klage vor Gericht?

Veröffentlicht am: 20.11.2018

Aus Kostengründen nicht auf das eigene Recht verzichten


Um vor Gericht zu landen, muss man nicht unbedingt streitlustig sein. Es geht schlichtweg ums gute Recht. Dennoch bringt eine Klage enorme Kosten mit sich, die sich eben nicht aus der Portokasse begleichen lassen. Die Rechtsschutz-Versicherung sorgt dafür, dass Kunden in vielen Lebensbereichen ohne Angst vor Anwalts- und Gerichtskosten um ihre Ansprüche kämpfen können.

 

Außergerichtliche Lösung


Lässt sich der Streitfall beispielsweise über Schlichtung oder Mediation auch außergerichtlich lösen? Das spart Zeit, Nerven und Kosten. Bei Ärger mit Handwerkern bieten die Handwerkskammern eine zweite Meinung an und organisieren Schlichtungsverfahren. Entscheidet man sich für ein Vermittlungsverfahren, muss man sich bewusst sein, einen Kompromiss einzugehen. Im Gegensatz zu einem Prozess gibt es keinen Gewinner oder Verlierer.

 

Keine Einigung


Kommt es zu keiner Einigung, kann Klage eingereicht werden. Das ist ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung durch ein Zivilgericht. Der Kläger stellt diesen Antrag und er richtet sich gegen den Beklagten. Das gilt nicht nur fürs Amtsgericht: Auch bei Verfahren vor dem Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- oder Finanzgericht wird der einleitende Antrag zur Eröffnung eines Verfahrens Klage genannt.

 

Streitwert ist ausschlaggebend


Wie teuer eine Klage bzw. ein kompletter Prozess wird, hängt in erster Linie vom sogenannten Streitwert ab. Das ist der betragsmäßige Wert der Sache, um die eigentlich gestritten wird. Einfach zu ermitteln ist er nicht immer, besonders wenn es um immaterielle Schäden, wie z. B Schmerzensgeld, geht. Bei der Kündigung eines Mietvertrags errechnet sich der Streitwert zumeist aus zwölf Netto-Kaltmieten. Daraus ermitteln sich die Gebühren für Anwalt und Gericht, die sich beide aus dem Streitwert ergeben. Ein Rechenbeispiel: Zwölf Netto-Kaltmieten haben einen Streitwert von 10.000 Euro. Bis zum erstinstanzlichen Urteil entstehen Kosten von insgesamt 4.500 Euro – rund 700 Euro Gerichtskosten plus 3.800 Euro Anwaltsgebühren. Die im Prozess unterlegene Partei muss meist auch die Kosten der gegnerischen Partei zahlen.

 

Fachkundige Beratung kann nie schaden


Um Klage einzureichen, braucht man keinen Rechtsbeistand. Eine Beratung kann aber nie schaden, denn nicht immer macht eine Klageerhebung Sinn. Dafür bietet die Debeka Rechtsschutzversicherung ihren Kunden eine telefonische Rechtsberatung an, um schon im Vorfeld Unterstützung zu sichern. Manchmal hat man ja auch einfach nur eine kurze Nachfrage, ob man überhaupt auf dem richtigen Weg ist.