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Sturz in der dunklen Jahreszeit - Wie man bei einem Unfall richtig abgesichert ist

Veröffentlicht am: 30.01.2018

Feuchtes Laub, Eis, Schneematsch oder schlecht beleuchtete Stolperfallen: Gerade in der dunklen Jahreszeit ist man schnell einmal ausgerutscht und hingefallen. Oft passiert außer einer schmutzigen Hose und ein paar blauen Flecken nichts. Es geht allerdings nicht immer glimpflich aus. Ein gebrochenes Handgelenk oder Bein ist keine Seltenheit. Manche erleiden sogar bleibende Schäden. Hier greift dann eine Unfallversicherung.

 

Nicht immer gilt gesetzlicher Schutz


Gesetzlich abgesichert ist man nur während der Arbeit, in der Schule oder im Kindergarten sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück nach Hause. Wer auf dem Heimweg noch einen Zwischenstopp einlegt und beispielsweise schnell einkauft, verliert den gesetzlichen Schutz. Eine private Unfallversicherung dagegen gilt weltweit und rund um die Uhr. Sie zahlt bei bleibenden Schäden, wie zum Beispiel einer eingeschränkten Bewegungsfähigkeit von Gelenken.

 

Viele Mehr-Leistungen


Neben den üblichen Kernelementen, wie Zahlung einer vereinbarten Summe bei Invalidität, lebenslange Unfall-Rente oder Geld bei Unfalltod, bietet die Debeka-Unfallversicherung in ihren aktuellen Bedingungen beim Paket „Comfort“ mehr: Wenn man bei einem Unfall einen Schneide- oder Eckzahn des bleibenden Gebisses verliert, erhält man eine pauschale Leistung. Auch wer nicht stationär, sondern ambulant operiert wird, bekommt ein Tagegeld. Und: Sollte nach einem Unfall eine kosmetische Operation nötig sein, werden die Kosten ebenfalls bis zu 10.000 Euro übernommen.

 

Beim Paket „Comfort Plus“ erhält man bei bestimmten schweren Verletzungen eine Sofortleistung von 10.000 Euro. Außerdem werden bei einem Knochenbruch bis zu 2.000 Euro gezahlt.

 

Unfallschutzversicherung extra


Hat man zusätzlich die „Debeka-Unfall schutz versicherung“ abgeschlossen, bleibt man bei schweren Verletzungen nicht auf den finanziellen Einbußen sitzen, die ein Unfall nach sich zieht. Die Unfallschutzversicherung funktioniert bei bestimmten schweren Verletzungen ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung und springt für bestimmte Schäden so ein, als hätte ein anderer das Unglück verschuldet. Man kann zum Beispiel Schmerzensgeld, Zahlungen für Umbauten am eigenen Haus oder Verdienstausfall erhalten, soweit kein anderer zahlen muss.

 

Übrigens: In den aktuellen Versicherungsbedingungen der Debeka-Unfallversicherung gilt ein Oberschenkelhalsbruch als Unfall, auch wenn man gar nicht gestürzt ist.