facebook

Baukindergeld – staatliche Unterstützung für Familien auf dem Weg zum Eigenheim

Veröffentlicht am: 13.11.2018

Seitdem die Bundesregierung im September das Baukindergeld beschlossen hat, boomt der Antragseingang bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Nach deren Angaben sind von den drei Milliarden Euro Fördergeld bereits 516 Millionen Euro beansprucht. Insgesamt seien knapp 25.000 Anträge eingegangen, heißt es in einem Bericht der Bank. Was es mit dem Baukindergeld auf sich hat und für wen es sich lohnt, weiß Dirk Botzem, Vorstandsmitglied der Debeka-Bausparkasse.

 

Wer erhält Baukindergeld?


Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung speziell für Familien und Alleinstehende mit Kindern. Das jährliche Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 Euro mit einem Kind betragen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro. Der Staat zahlt jährlich 1.200 Euro pro Kind über zehn Jahre hinweg, womit man auf bis zu 12.000 Euro kommen kann. Entscheidend ist, dass die Kinder mit im Haus oder der Wohnung leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem muss eine Kindergeldberechtigung vorliegen. Ob gekauft oder neu gebaut spielt dabei keine Rolle.

 

Wie erhält man Baukindergeld?


Ausschlaggebend ist, dass man zwischen Januar 2018 und Ende 2020 einen Kaufvertag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat. Die Leistungen beantragt man dann über die Homepage der KfW ( www.kfw.de/zuschussportal), innerhalb von drei Monaten nachdem man eingezogen ist. Man braucht nämlich eine Meldebestätigung. In die Finanzierung des Wohneigentums sollte man es dennoch im Vorfeld schon mit einbeziehen: „Das Baukindergeld lässt sich wunderbar in einen Finanzierungsbaustein einbinden und reduziert die monatliche Belastung. Wir bei der Debeka gewähren dafür zusätzlich sogar einen Zinsnachlass von 0,20 Prozentpunkten bei unserem Baudarlehen“, sagt Botzem.

 

Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage in Bayern


Die bayerische Staatsregierung hat beschlossen, ein zusätzliches Baukindergeld Plus zu zahlen. Das eigentliche Baukindergeld wird um 300 Euro pro Kind und Jahr über die besagten zehn Jahre aufgestockt. Zuwendungsberechtigt sind Paare oder Alleinerziehende, die das Baukindergeld des Bundes erhalten. Den Förderantrag auf das Baukindergeld Plus stellen sie bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). „Wenn man schon mal dabei ist: Bayern fördert darüber hinaus den Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums mit einer einmaligen Eigenheimzulage von 10.000 Euro – auch für Alleinstehende und kinderlose Ehepaare. Das sollte man sich nicht entgehen lassen“, rät Botzem. Der Antrag dafür wird ebenfalls bei der BayernLabo gestellt.