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Größte Studie zum Thema Beitragsentwicklung bestätigt: Beiträge in PKV und GKV entwickeln sich auf gleichem Niveau

Veröffentlicht am: 10.08.2017

IGES-Studie zur „Beitragsentwicklung in der PKV“ – Ältere zahlen im Durchschnitt nicht mehr als die Jüngeren

Anders als vielfach behauptet, liegt die Beitragsentwicklung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf dem Niveau der Beitragserhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des unabhängigen privatwirtschaftlichen Forschungsinstituts IGES zum Thema „Beitragsentwicklung in der PKV“. Die Erhöhung der Beitragseinnahmen je Versichertem in der GKV lag seit 1997 bei durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr – und das trotz der Leistungskürzungen in der GKV durch diverse Gesundheitsreformen in den letzten 20 Jahren. Der gleiche Wert ergibt sich bei der Betrachtung der mittleren Beitragserhöhungen der PKV-Versicherten der Debeka – dem Marktführer in der PKV. Betrachtet man die letzten zehn Jahre, lagen die Steigerungen der PKV-Versicherten sogar unter denen der GKV. Auch bei älteren Versicherten ergibt sich ein interessantes Bild: Entgegen der vorherrschenden Behauptung, die Beiträge in der PKV seien im Alter nicht bezahlbar, zeigt die Studie andere Fakten, denn tatsächlich sind im Durchschnitt die Beiträge der PKV-Versicherten im Alter nicht höher als die der 60-jährigen. Für Beihilfeversicherte liegen die Beiträge sogar deutlich darunter.

„Die bisherige öffentliche Diskussion über das Ausmaß von Beitragssteigerungen in der PKV stützt sich vor allem auf Momentaufnahmen einzelner Jahre oder oft nur auf Einzelfälle. Die Studie nimmt die langfristige Beitragsentwicklung von PKV-Versicherten in den Blick. Sie liefert so erste Ansätze, um die gesundheitspolitische Diskussion zu objektivieren“, erklärt Dr. Martin Albrecht, Geschäftsführer des IGES Instituts und Leiter der Studie.

Für die Studie stand eine für diese Untersuchungszwecke bislang einzigartige Datengrundlage der Debeka Krankenversicherung zur Verfügung, die es ermöglichte, die individuelle Beitragsentwicklung von rund 716.000 bei der Debeka PKV-versicherten Mitglieder im Längsschnitt über einen Zeitraum von 20 Jahren (1995-2015) auszuwerten. Dabei wurden erwachsene Versicherte berücksichtigt, die 1995 mindestens 21 Jahre alt und während des gesamten Auswertungszeitraums durchgehend bei der Debeka PKV-versichert waren. Grundsätzlich wurde nach den Gruppen „Beihilfeversicherte“ und „Arbeitnehmer und Selbstständige“ unterschieden. Personen, die ihren Status während des Beobachtungszeitraums wechselten, wurden getrennt untersucht.

Unter den Beihilfeversicherten im öffentlichen Dienst des Jahres 2015 zahlten laut der Studie 98 Prozent einen Monatsbeitrag zwischen 100 Euro und 300 Euro. Der durchschnittliche Monatsbeitrag für Beihilfeversicherte lag für Männer bei 193 Euro und für Frauen bei 208 Euro. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen zahlten knapp 90 Prozent zwischen 300 Euro und 600 Euro pro Monat. Bei dieser Personengruppe lag der durchschnittliche Monatsbeitrag bei 413 Euro (Männer) und 473 Euro (Frauen). In der GKV würden sie grundsätzlich den Höchstbeitrag zahlen, der 2015 bei 639 Euro lag. Unter den Arbeitnehmern und Selbstständigen der Studie zahlten 2015 lediglich rund 1,3 Prozent mehr als den GKV-Höchstbeitrag.

Bei einzelnen Versicherten traten aufgrund von außergewöhnlichen Versicherungsverläufen extreme Beiträge auf. Hohe Beiträge können beispielsweise auftreten im Zusammenhang mit einer Verringerung oder einem Verlust eines Beihilfeanspruchs, etwa bei Eintritt in den Ruhestand bei Angestellten im Öffentlichen Dienst oder Scheidung von einem beihilfeberechtigten Ehepartner. Umgekehrt führt zum Beispiel der Hinzugewinn eines Beihilfeanspruchs bei Eheschluss zu sehr niedrigen Beiträgen. Teilweise resultieren extrem niedrige Beiträge auch aus einem rudimentären PKV-Versicherungsschutz.

Die älteren Versicherten zahlten 2015 im Durchschnitt nicht mehr als die jüngeren; die Studienautoren beobachten sogar ein leichtes Absinken der Prämien im Altersbereich zwischen 60 und 70 Jahren und allenfalls moderate Zunahmen danach. Dies gilt sowohl für Beihilfeversicherte als auch für Arbeitnehmer und Selbstständige.

 

Abb. 1: Durchschnittliche Beiträge der Beihilfeversicherten 2015

 

Abb. 2: Durchschnittliche Beiträge der Arbeitnehmer und Selbstständigen 2015

 

Die Gründe für Beitragsveränderungen in der privaten Krankenversicherung sind vielfältig und häufig abhängig von individuellen Umständen. Insbesondere das individuelle Wahlverhalten oder Veränderungen der individuellen Lebensumstände der Versicherten (z. B. Tarifwechsel, Veränderungen/Verlust des Beihilfeanspruchs) können zu Beitragssprüngen führen. Beitragsanpassungen seitens des Versicherers infolge einer Anpassung der Rechnungsgrundlagen an die tatsächliche Entwicklung gehören auch zu den Gründen für Beitragsänderungen. Ebenso haben gesetzliche oder regulatorische Maßnahmen (z. B. die Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlags) in der Vergangenheit zu Beitragserhöhungen geführt. In der Studie werden alle im Zeitraum von 1995 bis 2015 beobachteten Veränderungen des gezahlten Beitrags berücksichtigt.
Die versichertenindividuellen Umstände stehen jedoch im Fokus der Betrachtungen. Diese wurden im Hinblick auf das Auftreten von hohen und/oder sprunghaften Beitragsentwicklungen detailliert untersucht.

Zu den versichertenindividuellen Umständen zählt grundsätzlich auch die Einführung des gesetzlichen Beitragszuschlages in Höhe von 10 Prozent zum Jahrtausendwechsel, da ein Widerspruchsrecht bestand. Hierbei haben die Versicherten zunächst bis zum Alter 60 einen um 10 Prozent erhöhten Beitrag zu zahlen, ab Alter 65 werden diese Mittel dann zur Vermeidung bzw. Begrenzung von Beitragserhöhungen verwendet. Während der beitragserhöhende Effekt der Einführung des Zuschlages vollständig in die Datengrundlage einfließt, zeigt sich dessen beitragssenkender Einfluss aufgrund des späteren Einsatzes der angesammelten Mittel nur marginal. Daher wurde in der Studie für weitere Betrachtungen der Einfluss der Einführung des Zuschlags eliminiert, dabei zeigen sich die hier dargestellten Ergebnisse.

Für die Gruppe der Arbeitnehmer und Selbstständigen mit rund 45.000 Personen sind die Beiträge in 17,0 Prozent der Fälle nennenswert stärker gestiegen als der GKV-Höchstbeitrag.

Aufgrund ihres systematisch geringeren Prämienniveaus hatten die knapp 650.000 Beihilfeversicherten nach diesem am GKV-Höchstbeitrag orientierten Maßstab dagegen kaum starke Beitragssteigerungen. Hier sind die Beiträge in 0,2 Prozent der Fälle stärker gestiegen.

Neben der Entwicklung der Höchstbeiträge in der GKV wurden in der Studie zwei weitere Referenzmaßstäbe für starke Beitragsänderungen herangezogen. So wurden die Versicherungsverläufe von Personen mit stark sprunghaften Beitragsentwicklungen untersucht und über einen endogenen Maßstab die Personen mit den relativ höchsten Erhöhungen innerhalb ihrer Gruppe identifiziert.

Von einer stark sprunghaften Beitragsentwicklung sind laut der Studie 17,0 Prozent der Beihilfeversicherten und 12,2 Prozent der Arbeitnehmer und Selbstständigen betroffen. Grundsätzlich stehen den Jahren mit für die einzelnen Versicherten starken Beitragssprüngen stets Jahre ohne Beitragsänderungen, nur sehr geringen Beitragserhöhungen oder sogar Beitragssenkungen gegenüber. In der langen Sicht kann eine sprunghafte Erhöhung des Versicherungsbeitrags von einem auf das andere Jahr nicht per se als Indikator für eine problematische Beitragsentwicklung herangezogen werden, obwohl gerade diese eine starke Erhöhung subjektiv von den Betroffenen als besonders belastend oder unangemessen empfunden wird.

Gemäß dem in der Studie herangezogenen endogenen Maßstab sind die prozentualen Erhöhungen bei den Arbeitnehmern und Selbstständigen für 2,1 Prozent der Versicherten als überdurchschnittlich hoch einzustufen, bei den Beihilfeversicherten trifft dies auf 13,4 Prozent zu. Dementsprechend wurde die Beitragsentwicklung für den Großteil der Versicherten als durchschnittlich bzw. unterdurchschnittlich eingestuft. Die überdurchschnittlichen Steigerungen sind häufig auf versichertenindividuelle Gegebenheiten zurückzuführen, bei Beihilfeversicherten zum Beispiel auf eine Reduzierung des Beihilfeanspruchs (etwa bei familienstandsbezogener Beihilfe).

Die Aktualisierung des Betrachtungszeitraums um zwei Jahre auf den Zeitraum von 1997 bis 2017 hat kaum Auswirkungen auf die Ergebnisse der Studie. Das zeigten die Studienautoren in einer Zusatzauswertung im Anschluss an die eigentlichen Untersuchungen.

Um sprunghaften Beitragsentwicklungen von privat Versicherten in der Zukunft entgegenzuwirken, wäre aus Sicht der Studienautoren eine Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsanpassungsregelungen wünschenswert . So könnten hohe Beitragssprünge wegen Beitragsanpassungen seitens der Versicherer vermieden und folglich eine stärkere Glättung der Beitragsentwicklung erreicht werden.

 

1 Bei dem Wert handelt es sich um eine eigene Ermittlung der Debeka auf der Datengrundlage der Studie.

2 Private Krankenversicherungsunternehmen dürfen ihre Beiträge nur unter bestimmten regulatorischen Anforderungen anpassen, nämlich nur dann, wenn bestimmte Schwellenwerte bei Vergleich der kalkulierten mit den tatsächlichen Versicherungsleistungen (bzw. Sterbewahrscheinlichkeiten) überschritten werden.

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