Was macht eigentlich eine Moped- und E-Scooter-Versicherung?
Jedes Jahr ab dem 1. März benötigen Mopeds, E-Scooter – und auch einige E-Bikes – ein neues Kennzeichen (Versicherungskennzeichen oder -plakette). Erkennbar an der jährlich wechselnden Farbe läutet es den Start in die nächste Saison ein.
Wer von Anfang an Gas geben will, sollte sich rechtzeitig sein neues Kennzeichen sichern.
Warum eine Moped- und E-Scooter-Versicherung wichtig ist
Haftpflichtschutz zum kleinen Preis – damit Sie finanziell abgesichert sind, wenn bei einem Unfall andere zu Schaden kommen (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden).
Was die Moped- und E-Scooter-Versicherung der Debeka auszeichnet
Füreinander da sein bedeutet für uns …
Wann die Moped- und E-Scooter-Versicherung der Debeka für Sie da ist
Fragen Sie sich, ob Ihr E-Bike auch ein Versicherungskennzeichen benötigt?
Wie Sie Ihren Haftpflichtschutz bei uns erweitern können
Worauf Sie sich bei der Debeka immer verlassen können
WIE SIE SCHNELL UND EINFACH ZU IHRER Moped- und E-Scooter-Versicherung BEI DER DEBEKA KOMMEN
Unser Beratungs-Team hilft Ihnen gern, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden – natürlich kostenlos und unverbindlich. Schauen Sie doch mal rein!
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Wie lange ist das Versicherungskennzeichen gültig?
Der Vertrag läuft automatisch ein Verkehrsjahr (bis Ende Februar). Jeweils am 1. März ist ein neues Kennzeichen notwendig, das dann auch eine andere Farbe hat.
Braucht mein E-Bike ein Versicherungskennzeichen?
Hier kommt es auf die Leistung des Hilfsmotors/Akkus an. Bei einer Motorleistung von über 250 Watt und einer Trittkraftunterstützung über 25 km/h hinaus (bis max. 45 km/h), braucht Ihr E-Bike ein Versicherungskennzeichen.
Was kostet ein Versicherungskennzeichen?
Bei der Debeka können Sie Ihr Moped, einen E-Scooter oder andere Leichtkrafträder und -fahrzeuge bereits ab 32 Euro pro Jahr versichern. Den genauen Beitrag können Sie hier berechnen.
Kann ich mein Moped, E-Scooter oder E-Bike gegen Diebstahl schützen?
Ja. Dazu benötigen Sie den Teilkaskoschutz. Diesen können Sie ganz einfach zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung hinzubuchen. Berechnen Sie Ihren Beitrag inklusive Diebstahlschutz hier einfach selbst.
Was ist nicht versichert?
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz haben Sie innerhalb der geographischen Grenzen Europas. Außerdem im Geltungsbereich der Europäischen Union.
Haben Sie eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr erhalten? Dann gilt Ihr Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz auch in den nichteuropäischen Ländern, die dort aufgezählt und nicht durchgestrichen sind.
Wie erfülle ich meine Pflichten als Versicherungsnehmer?
- Sie beantworten alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Sie zahlen Ihre Beiträge pünktlich.
- Sie informieren uns unverzüglich über alle Änderungen, die sich auf den Beitrag auswirken.
- Sie melden uns innerhalb einer Woche jeden Schadensfall, der zu Versicherungsleistungen führen kann.
- Sie wenden Schäden so weit wie möglich ab bzw. mindern sie.
- Mit wahrheitsgemäßen Angaben unterstützen Sie uns bei der Schadensregulierung.
Wann und wie zahle ich meinen Beitrag?
Wir ziehen den Einmalbeitrag für das Verkehrsjahr per Lastschrift ein (nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn).
Wer kann den Vertrag wann kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen (spätestens einen Monat vorher).
In besonderen Fällen (z. B. nach Schäden) können Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
- Ja, Sie können ihn innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins widerrufen.
- Ausführliche Informationen zu Widerruf und Rechtsfolgen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
* Den genauen Umfang und weitere Informationen zur Moped- und E-Scooter-Versicherung entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.