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Das Füreinander zählt:
Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge und Helfer

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Der wahre Wert einer Gemeinschaft zeigt sich in schwierigen Zeiten.

Die aktuelle Situation in der Ukraine zeigt uns – gerade jetzt zählt das Füreinander. Wir sind stolz darauf, dass so viele unserer Mitglieder Geflüchtete aus der Ukraine unterstützen und sogar in Ihrem Zuhause aufnehmen. Daher leisten auch wir unseren Beitrag für die Gemeinschaft und erweitern den Versicherungsschutz für Helfer im Rahmen des Angebots der Debeka Allgemeinen Versicherung.

Einen ersten Überblick der erweiterten Leistungen finden Sie auf dieser Seite. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre persönlichen Debeka-Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

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Die Debeka-Mehrleistungen im Überblick

Privathaftpflichtversicherung

Unsere aktuellen Haftpflichtbedingungen beinhalten bereits viele bedarfsgerechte Leistungen für die Flüchtlingshilfe. So besteht für privates ehrenamtliches Engagement selbstverständlich Versicherungsschutz.

Darüber hinaus besteht auch für Personen, die vorübergehend in Ihren Familienverbund eingegliedert sind, Versicherungsschutz. Für von Ihnen aufgenommene Geflüchtete wenden wir diese Regelung jetzt auch bei einem bestehenden Singletarif an. Ebenso gilt Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von mitgebrachten Hunden der Geflüchteten.

Wir gewähren diesen Versicherungsschutz – ohne dass er beantragt werden muss – auch für alle Verträge mit älteren Versicherungsbedingungen und verzichten auf eine Befristung dieses Angebots, solange der Versicherungsschutz bei uns besteht und solange die Geflüchteten in Ihrem Haushalt, in einer Einliegerwohnung oder Zweitwohnung in Ihrem eigenen Haus untergebracht sind.

Gemäß der Versicherungsbedingungen nicht mitversichert sind Ihre Schadensersatzansprüche gegen die mitversicherten Geflüchteten. Aber auch für solche Fälle werden wir bei Vereinbarung unseres Comfort-Plus-Pakets bis zu einem Betrag von 50.000 Euro prüfen, inwieweit wir diese ersetzen können. Auf eine Selbstbeteiligung verzichten wir in diesen Fällen auch. Für ältere Verträge empfiehlt sich deshalb in jedem Fall die Umstellung auf die neuesten Versicherungsbedingungen (Debeka AHB 2015).

Mehr zur Haftpflichtversicherung

Rechtsschutzversicherung

Anders als in der Privathaftpflichtversicherung sind Geflüchtete, die in Ihren Haushalt aufgenommen werden, in einer bestehenden privaten Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Soweit aber in Ihrem Versicherungspaket der Zusatzbaustein „BeratungsPlus“ abgeschlossen ist, unterstützt Sie unsere telefonische Rechtsberatung bei allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe.

Die telefonische Rechtsberatung der Debeka ist unter folgender Telefonnummer rund um die Uhr erreichbar: (02 61) 498 - 36 00

Mehr zur Rechtsschutzversicherung

Hausratversicherung

Der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung erstreckt sich gemäß der Versicherungsbedingungen auch auf fremdes Eigentum, sofern es sich bei den Besitzern nicht um Mieter oder Untermieter handelt. Dazu zählen die im Haushalt lebenden Geflüchteten in der Regel nicht. Wir stellen daher unbürokratisch und ohne ausdrückliche Bestätigung Versicherungsschutz auch für in Ihrem Haushalt lebende Personen im Rahmen des bestehenden Vertrags zur Verfügung. Auch für die Hausratversicherung sind somit keine besonderen Vereinbarungen erforderlich.

Sofern diese nicht bereits vereinbart sind, empfehlen wir eine Umstellung auf die aktuellen Bedingungen (Debeka VHB 2017). Damit stehen hier unsere umfangreichsten Leistungen zur Verfügung.

Mehr zur Hausratversicherung

Unfallversicherung

Wer eine private Unfallversicherung hat, ist vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt, beispielsweise auch bei einem Unfall in einer Flüchtlingsunterkunft oder beim Be- und Entladen eines Hilfstransports. Selbst dann, wenn Sie bei einem Hilfstransport unter Beschuss geraten sollten. Einzelheiten hierzu können Sie den besonderen "Bedingungen für die Versicherung des passiven Kriegsrisikos in der Unfallversicherung"

Mehr zur Unfallversicherung


Medizinische Versorgung für Geflüchtete

Medizinische Versorgung für Geflüchtete

Derzeit in Deutschland ankommende ukrainische Geflüchtete erhalten auch ohne Asylbewerberverfahren medizinische Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. Manche Kliniken in Deutschland behandeln Geflüchtete aus der Ukraine momentan auch kostenlos.

Weitere Informationen zur medizinischen Hilfe von Ukrainerinnen und Ukrainern erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.


Debeka-Dorf in Koblenz

Debeka-Dorf in Koblenz

Bundesweit wird händeringend nach Unterkünften für Geflüchtete gesucht. Wir freuen uns, dass wir in unseren Büro-Containern im Gewerbegebiet Koblenz-Bubenheim bereits Platz für ca. 50 Geflüchtete schaffen konnten.

Die Container wurden mit Sanitäranlagen sowie Möbeln, wie z. B. Etagenbetten, ausgestattet. Das Debeka-Dorf wurde am Montag, den 11. April 2022 von Thomas Brahm, Vorstandsvorsitzender der Debeka, zusammen mit Koblenzer Oberbürgermeister David Langner, Koblenzer Bürgermeisterin Ulrike Mohrs und Josef Pelikan, dem Projektverantwortlichen des Koblenzer Ordnungsamtes eröffnet. Mehr zum Debeka-Dorf finden Sie in unserer Pressemeldung.


Spenden

Spenden

Sie möchten spenden und die Menschen in der Ukraine unterstützen? Hier empfehlen wir das gemeinsame Spendenkonto des "Bündnis Entwicklung Hilft" sowie der "Aktion Deutschland Hilft".

Diese und viele weitere Organisationen finden Sie zusammengefasst auf der Seite der Tagesschau.

Wir danken Ihnen vorab für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen alles Gute.




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Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner vor Ort

Sie haben Fragen zu den Bedingungen oder möchten einen Tarif umstellen? Gerne hilft Ihnen Ihr persönlicher Debeka-Ansprechpartner weiter und geht auf Ihre individuelle Situation ein.

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