
Betriebliche Altersversorgung
schnell - einfach - digital

Die digitale Verwaltungslösung für Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV)
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Erleichtern Sie die Verwaltung Ihrer betrieblichen Altersversorgung und profitieren Sie gleich doppelt: von dem Know-How unserer Versicherungsexperten und ePension als führendem Anbieter für digitale bAV-Lösungen.

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Die ersten Schritte für Sie in Kürze erklärt:
Arbeitgebereinladung und -registrierung
Sie sind Vermittler für die Betriebliche Vorsorge und möchten Ihren betreuten Arbeitgeber zum Debeka-Firmenportal einladen?
Oder sind Sie der eingeladene Arbeitgeber?
In diesem Video zeigen wir Ihnen den Ablauf der Einladung, die Arbeitgeberregistrierung und die Einladungsannahme.
Arbeitgeberregistrierung über unsere Webseite
Sie sind Arbeitgeber und möchten das Debeka- Firmenportal nutzen, um von den Vorteilen der digitalen Vertragsverwaltung profitieren?
Wie Sie sich über unsere Webseite registrieren können, zeigen wir Ihnen in diesem Video.
Arbeitgeber lädt Vermittler ein
Sie sind Arbeitgeber und möchten den Austausch mit Ihrem Vermittler und die Vertragsverwaltung zur Betrieblichen Vorsorge vereinfachen?
Sie möchten Ihrem Vermittler hierfür Zugang zu Ihrem Debeka-Firmenportal mit den darin verwalteten Verträgen und Arbeitnehmerdaten ermöglichen?
Oder sind Sie der Vermittler, der eine Portaleinladung durch den Arbeitgeber annehmen möchte?
In diesem Video erfahren Sie, wie das funktioniert.
Arbeitgeber lädt Sachbearbeiter ein
Sie sind Arbeitgeber und möchten Mitarbeitern Ihres Unternehmens, die mit der Verwaltung der Betrieblichen Vorsorge betraut sind, über einen eigenen Account Zugang zu Ihrem Debeka-Firmenportal ermöglichen?
Oder Sie sind der eingeladene Sachbearbeiter, der sich einen Benutzeraccount anlegen möchte?
Dies erklären wir Ihnen in diesem Video.
Arbeitgeber lädt Dienstleister ein, z. B. die Steuerberaterin
Sie sind Arbeitgeber und möchten einem externen Dienstleister, z. B. Ihrer Steuerberaterin oder dem Lohnbüro, über einen eigenen Account Zugang zu Ihrem Debeka-Firmenportal ermöglichen?
Oder Sie sind ein externer Dienstleister, der eine Portaleinladung durch den Arbeitgeber annehmen möchte?
In diesem Video erfahren Sie - und natürlich auch Ihr externer Dienstleister - wie das funktioniert.
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