
Absicherung bei Dienstunfähigkeit
Nicht nur die Öffentlichkeit, auch viele zukünftige Beamte sind davon überzeugt, dass die Versorgung der Beamten und ihrer Angehörigen vom Dienstantritt an gesichert sei.
Welche Ansprüche zum Beispiel der Beamte auf Widerruf tatsächlich hat, zeigt folgende Übersicht:
Ihre Versorgungssituation bei Dienstunfähigkeit
- Entlassung aus dem öffentlichen Dienst
- kein Anspruch auf Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
- Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Sollten Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall dienstunfähig werden, kann Ihnen damit von einem Tag auf den anderen die finanzielle Grundlage entzogen werden. Denn eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung reicht bei Weitem nicht aus:
Jahrgängen ab 1961, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Auch bei teilweiser Erwerbsminderung oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit erhalten sie nur eine Grundabsicherung.
Um dieses Risiko aufzufangen, ist die private Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung unentbehrlich.