
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Was geschieht, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall berufs- oder erwerbsunfähig werden?
Sofern Sie 1961 oder später geboren sind, zahlt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit keine Rente mehr. Bei teilweiser Erwerbsminderung oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie nur eine Grundabsicherung.
Wenn Sie während Ihrer ersten fünf Berufsjahre berufs- oder erwerbsunfähig werden, besteht grundsätzlich überhaupt kein gesetzlicher Rentenanspruch. Auch dann nicht, wenn Sie vor 1961 geboren sind.
Dieses Risiko können Sie mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auffangen. Ob als Single - ohne einen Partner, der Sie im Notfall finanziell unterstützen könnte - oder mit der Verantwortung für eine Familie: Immer ist die Absicherung bei Berufsunfähigkeit unbedingt erforderlich. Mit der Debeka wird das hohe Risiko der Erwerbsminderung optimal abgesichert.