
Absicherung bei Dienstunfähigkeit
Viele zukünftige Beamte sind davon überzeugt, dass die Versorgung der Beamten vom Dienstantritt an gesichert sei. Aber was geschieht tatsächlich, wenn Sie zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Freizeitunfall dienstunfähig werden?
Als Beamtin/Beamter auf Widerruf werden Sie entlassen und lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung - gegebenenfalls auch bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - nachversichert. Daraus haben Sie aber - wenn überhaupt - nur sehr geringe Ansprüche.
Diese Versorgungslücke können Sie nur durch eigenverantwortliche, private Vorsorge schließen. Deshalb haben wir für Beamtenanwärter und Referendare ein spezielles Angebot zur Absicherung bei Dienstunfähigkeit.