
Freistellungsauftrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig, wenn sie die Freibeträge (inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag) übersteigen. Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien.
Nutzen Sie dazu unseren Freistellungsauftrag (PDF, 112 KB) . Bitte drucken Sie den Freistellungsauftrag aus und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:
Debeka Bausparkasse AG
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18
56054 Koblenz
Die Freibeträge inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag betragen seit dem 01.01.2007
- für Alleinstehende 801 Euro
- für Verheiratete 1.602 Euro
Für alle Bauspar- und Festgeldeinlagen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner führen, ist in der Regel nur ein Freistellungsauftrag erforderlich.
Bitte denken Sie daran, den Freistellungsauftrag rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor der nächsten Zinsgutschrift) einzureichen. Zu spät eingehende Freistellungsaufträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
