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Freistellungsauftrag

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig, wenn sie die Freibeträge (inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag) übersteigen. Sie können Ihre Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreien.

Nutzen Sie dazu unseren  Freistellungsauftrag (PDF, 112 KB) . Bitte drucken Sie den Freistellungsauftrag aus und senden ihn ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück:

Debeka Bausparkasse AG
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18
56054 Koblenz

Die Freibeträge inklusive Werbungskosten-Pauschalbetrag betragen seit dem 01.01.2007

  • für Alleinstehende 801 Euro
  • für Verheiratete 1.602 Euro

Für alle Bauspar- und Festgeldeinlagen, die Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner führen, ist in der Regel nur ein Freistellungsauftrag erforderlich.

Bitte denken Sie daran, den Freistellungsauftrag rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor der nächsten Zinsgutschrift) einzureichen. Zu spät eingehende Freistellungsaufträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Debeka Anders als andere