facebook

Unfallversicherung

Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht erwartet werden kann.

 

Sollte bei Ihnen innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eine Invalidität eingetreten sein, lassen Sie die Beeinträchtigung/en bitte innerhalb von 15 Monaten bzw. 24 Monaten (dies richtet sich nach Ihren jeweiligen Vertragsbedingungen) nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich feststellen. Legen Sie uns diese Unterlagen dann bitte unverzüglich vor, auch wenn Sie uns den Unfall zuvor bereits gemeldet haben.

 

Bei einem Zeckenstich beginnen die vorgenannten Fristen nicht mit dem Unfall (Stich der Zecke), sondern erst mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen Arzt.

Sie können eine automatische Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssummen alle drei Jahre um 20 % in Ihrem Vertrag einschließen. Die erste Erhöhung erfolgt dabei zum vierten Versicherungsjahr. Diese dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag erfolgt ohne eine Risikoprüfung.

Diese Besondere Vereinbarung führt zur Leistungsverbesserung bei höheren Invaliditätsgraden. Die Debeka bietet drei Formen der Progression an. Beträgt die Invalidität mehr als 25 %, erhöht sich unsere Leistung bei Vollinvalidität (100 % Invaliditätsgrad) je nach vereinbarter Staffel bis auf 225 %, 500 % oder 1000 %.

Ja. Wir zahlen Ihnen auch für eine ambulante Operation 3 Tagessätze des versicherten Krankenhaustagegeldsatzes. Voraussetzung ist, dass die Operation aufgrund eines Unfalls und unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie erfolgt.

Genesungsgeld: Wir zahlen Ihnen ein Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Tagen, für die Sie Krankenhaustagegeld erhalten und das bis zu einem Jahr.

Rooming-In: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Kindes und bis zu vier Jahren zahlen wir ein Rooming-In-Krankenhaustagegeld, wenn Sie als Elternteil zur Betreuung stationär mit aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld besteht.

Sie möchten mehr über unsere Unfallversicherung wissen? Hier erhalten Sie weitere Informationen.