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Unfallversicherung für die Generation 55plus

Zusätzlich zum klassischen Unfallschutz bietet die Debeka-Unfallversicherung 55plus ein Plus an Leistungen, speziell für die ältere Generation.

Details

Die Debeka-Unfallversicherung 55plus bietet mit den Leistungspaketen Top, Standard und Basis einen speziell auf die Bedürfnisse der Generation 55plus zugeschnittenen Versicherungsschutz. Auf diese Leistungen können Sie sich verlassen:

Invaliditätsleistung

Verbleiben nach einem Unfall Dauerfolgen, die zu einer Teil- oder Vollinvalidität führen, erhalten Sie in Abhängigkeit von der Höhe des unfallbedingt festgestellten Invaliditätsgrads eine einmalige Kapitalleistung. Der Anspruch auf diese Leistung besteht bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1 %.

Unfall-Rentenleistung

Kommt es durch einen Unfall zu einer körperlichen oder geistigen Einschränkung der Leistungsfähigkeit, zahlen wir Ihnen ab einem Invaliditätsgrad von 50 % zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine lebenslange monatliche Rente.

Todesfall-Leistung

Diese Versicherungsleistung wird an die bezugsberechtigte Person gezahlt, wenn der/die Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen stirbt. Darüber hinaus zahlen wir in Höhe der jeweiligen Todesfallsumme Vorschüsse auf die zu erwartende Kapitalleistung, wenn wir frühzeitig eine dauernde körperliche Beeinträchtigung erkennen.

Krankenhaustage-/Genesungsgeld

Für jeden Tag, an dem Sie unfallbedingt in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, zahlen wir Ihnen ein Krankenhaustagegeld. Und das für bis zu drei Jahre nach dem Unfall.
Zusätzlich erhalten Sie von uns im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt für die gleiche Anzahl von Kalendertagen - und das bis zu 100 Tage - ein Genesungsgeld in Höhe des Krankenhaustagegeldes.

Bergungskosten

Für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze leisten wir bis zu 10.000 Euro.

Assistance-Pauschale

Bei Knochenbrüchen, die stationär oder ambulant behandelt werden, zahlen wir eine Assistance-Pauschale als einmalige Kapitalleistung, sogar ohne dass ein Unfall vorliegen muss. Alternativ kann nach schwerwiegenden Unfallfolgen mit Feststellung einer Pflegestufe ebenfalls eine Assistance-Pauschale gezahlt werden.

Sie entscheiden selbst, wie Sie diese dann für Hilfsdienste, wie zum Beispiel

  • Reinigen der Wohnung,
  • Begleitung bei Arzt- und Behördengängen,
  • Menü- oder Einkaufsservice

nutzen, um Ihre Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten.

Und Sie legen auch selbst fest, wer Ihnen helfen soll. So können Sie mit dem Geld

  • Familienmitglieder oder
  • nahe Bekannte, Freunde und Nachbarn für Betreuungsdienste entlohnen oder sich aber
  • von einem professionellen Pflegedienst versorgen lassen.

Wichtig! In der Assistance-Pauschale mitversichert sind auch die Unfallfolgen, die mittelbar durch einen Schlaganfall oder Herzinfarkt entstehen; so zum Beispiel eine schwere Kopfverletzung nach einem Sturz, bei dem ein Herzinfarkt oder Schlaganfall Auslöser war.