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Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung hat insbesondere die Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Folgen zu begrenzen. Dies geschieht zum Beispiel durch Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen. Während dieser Zeit wird finanzielle Hilfe in Form von Verletzten- und Übergangsgeld geleistet. Im Todesfall und bei dauernder Erwerbsminderung werden Renten an die Hinterbliebenen bzw. an den Versicherten gezahlt.

Keine Leistungen werden erbracht bei Unfällen, die während der Freizeit passieren, also nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Während der meisten Zeit des Tages besteht daher kein Versicherungsschutz, auch nicht am Wochenende, im Urlaub oder beim Sport.

Unfallstatistik

Im Durchschnitt ereignen sich ca. 30 % aller durch die gesetzliche Unfallversicherung versicherten Unfälle im Beruf und Schule. Wie sich der durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht versicherte Privatbereich aufgliedert, entnehmen Sie bitte der folgenden Grafik:

Unfallstatistik 2008

Quellen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Analyse 2009

Leistungsvergleich gesetzliche und Debeka-Unfallversicherung

 

gesetzliche Unfallversicherung

Debeka-Unfallversicherung

Wer ist versichert?

Arbeitnehmer und Auszubildende, Landwirte, Kinder in Kindergärten oder Tagesstätten, Schüler, Studenten, Helfer bei Unglücksfällen, Blut- und Organspender, Zivil-und Katastrophenhelfer

Jeder, der namentlich im Versicherungsschein der Unfallversicherung genannt ist

Wo haftet die Versicherung?

Bundesrepublik Deutschland und in Ausnahmefällen im Ausland

weltweiter Versicherungsschutz

Wann sind Sie versichert?

während der Arbeit, in der Schule, im Kindergarten und auf dem direkten Weg dorthin bzw. von dort

rund um die Uhr

Leistungen

bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Die Leistungen sind abhängig von Gehalt bzw. Lohn des Unfallgeschädigten.

Die Leistungen werden nach Ihrem individuellen Bedarf ermittelt.

Hierzu gehören u. a. Invaliditätsleistungen, Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Monatsrente bei Vollinvalidität*

alte Bundesländer

neue Bundesländer

Unfälle in der Freizeit

keine Leistungen

keine Leistungen

Unfälle im Kindergarten

437 EUR

373 EUR

Unfälle in der Schule

 

 

6- bis 14-Jährige

583 EUR

497 EUR

15- bis 17-Jährige

700 EUR

597 EUR

18-Jährige und älter

1.050 EUR

896 EUR

Unfälle bei Schulwegunterbrechung

keine Leistungen

keine Leistungen

Sterbegeld bei Unfalltod

4.500 EUR

3.840 EUR

Krankenhausaufenthalt durch Unfall

kein Tagegeld

kein Tagegeld

(Stand 01/2012)

*) Bei Teilinvalidität werden - sofern Leistungen vorgesehen sind - anteilige Beträge fällig.