
Vermögensbildende LebensversicherungSie erhalten vermögenswirksame Leistungen (VL) von Ihrem Arbeitgeber. Diese wollen Sie ohne Berücksichtigung der staatlichen Arbeitnehmersparzulage anlegen, weil Sie mit Ihrem Einkommen ohnehin die dafür maßgebenden Einkommensgrenzen überschreiten. Die Beiträge des Arbeitgebers sollen deshalb in eine klassische Lebensversicherung fließen, zur Vermögensbildung und Familienabsicherung (Tarif LVW). |
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