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Sofortrente

Für den Ruhestand angespartes Kapital wollen Sie in lebenslange monatliche Zahlungen umwandeln, um so Ihre gesetzliche Rente oder Pension aufzustocken.

Leistungen für den Todesfall, zum Beispiel eine lebenslange Rente für Ihren Lebenspartner oder eine Beitragsrückerstattung, können vereinbart werden.

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Sicherheit bis ans Lebensende

"Ihre Leistung bis ans Lebensende macht die private Rentenversicherung einzigartig. Wer diese Sicherheit benötigt, findet keine Alternative." (Stiftung Warentest 12/2008)

Die lebenslang garantierte Rente ist ein verlässlicher Teil der Altersversorgung und erhöht sich durch die Beteiligung an den nicht garantierten Überschüssen*. Dabei haben Sie die Wahl:

  • "steigende Rente"
    Bei dieser Form der Überschussbeteiligung erhöht sich die Rente jedes Jahr um zurzeit 2,35 % der Vorjahresrente.

  • "kombinierte Rente"
    Die kombinierte Rente ist bereits zu Rentenbeginn deutlich höher als bei einem Vertrag mit steigender Rente. Dafür steigt sie jährlich nicht so stark wie diese, nämlich zurzeit um 1 % der Vorjahresrente.

Im Todesfall geht der Beitrag nicht verloren

Sie können frei entscheiden, wer in welcher Höhe Leistungen im Todesfall erhalten soll:

  • Rentengarantiezeit (Tarif S1)
    Sie können einen Zeitraum bestimmen, für den die Rente auf jeden Fall gezahlt wird, auch über das Lebensende hinaus. Bei einer Rentengarantiezeit von zum Beispiel 20 Jahren würde die Rente bei Tod nach 8 Jahren noch 12 Jahre weiter gezahlt. Auf Wunsch kann der Begünstigte sich die noch ausstehenden Renten mit einer einmaligen Kapitalzahlung abfinden lassen.

  • Beitragsrückgewähr (Tarif S2)
    Bei Tod wird der Einmalbeitrag abzüglich gezahlter Renten an die von Ihnen benannte Person zurückerstattet. Die Renten aus der Überschussbeteiligung werden dabei nicht berücksichtigt, sodass die Rückzahlung höher ausfällt.

  • Lebenslange Hinterbliebenenrente (Tarif S3 mit HRZ)
    Sie können auch vereinbaren, dass im Todesfall zum Beispiel Ihr/e Lebenspartner/in eine lebenslange Rente erhält, beispielsweise in Höhe von 60 % der Altersrente.

Sie können auf Wunsch auch gänzlich auf eine Hinterbliebenenabsicherung verzichten. Dadurch erhöht sich die Altersrente. Im Todesfall würden aber keine Leistungen fällig (Tarif S3).

Flexibel bei Kapitalbedarf

Sollten Sie während der Rentenzahlung Kapital benötigen, können Sie sich abhängig vom gewählten Tarif noch ausstehende Renten während eines bestimmten Zeitraums abfinden lassen.

Vorteilhafte Ertragsanteilbesteuerung

Die Rente ist lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Das sind zum Beispiel 18 % bei Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahrs. Bei einem Steuersatz von 20 % würden von 1.000 Euro Rente brutto 964 Euro netto verfügbar bleiben.

Sicherheit durch Mitgliedschaft

In turbulenten Zeiten ist es wichtig zu wissen, dass die Ersparnisse sicher aufgehoben sind. So unterliegen Versicherungsunternehmen umfangreichen aufsichtsrechtlichen Regelungen und haben zudem einen Sicherungsfonds geschaffen.

Die Debeka bietet darüber hinaus die Sicherheit eines großen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und ist nur ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet. Aktionäre müssen nicht bedient werden. Mit Vertragsabschluss werden Sie automatisch Mitglied des Versicherungsvereins.

*Wichtige Hinweise zur Überschussbeteiligung finden Sie unter " Berechnungsbeispiel".