
Privatrente mit konstantem TodesfallschutzSie möchten für den Ruhestand vorsorgen, damit Sie später nicht allein auf die gesetzliche Rente oder Pension angewiesen sind. Gleichzeitig soll Ihre Familie im Todesfall hochwertig abgesichert sein. Ihnen ist hohe Flexibilität in der Anspar- und in der Leistungsphase sehr wichtig (VarioTopRente – Tarif A2). | |
Details
Optimale Ergänzung der gesetzlichen Rente bzw. Pension
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind dringend ergänzungsbedürftig. Rechnen Sie bitte selbst und nutzen Sie unsere Rentenschätzung.
Die Garantie für eine ergänzende lebenslange Privatrente in der vereinbarten Höhe ist die optimale Voraussetzung für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Im Todesfall werden die in den letzten Jahren ebenfalls stark abgesenkten gesetzlichen Hinterbliebenenleistungen ergänzt. Ab Vertragsbeginn besteht Versicherungsschutz in Höhe der Kapitalabfindung. In der Rentenphase mindert sich dieser Schutz lediglich um die bis zum Tod bereits gezahlten garantierten Renten.
Mit dem Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die je nach Wunsch den beitragsfreien Aufbau der Altersrente und zusätzlich eine monatliche Rentenzahlung absichert, können Sie auch die bei Erwerbsminderung entstehenden Versorgungslücken schließen.
Damit bieten wir Ihnen einen Versicherungsschutz, der die Leistungsbereiche und Leistungslücken der gesetzlichen Absicherung – Altersversorgung, Todesfallabsicherung und Erwerbsminderungsschutz – abdeckt beziehungsweise schließt.
Darüber hinaus können Sie den Vertrag in jeder Phase an sich ändernde Lebensverhältnisse oder Wünsche anpassen.
Flexibilität in der Ansparphase
Sie können die Beiträge monatlich, jährlich oder in Form einer einmaligen Zahlung leisten.
Sonderzahlungen sind jederzeit ohne bürokratischen Aufwand möglich. Sie erhöhen damit den Wert Ihrer Altersversorgung.
Bei Geldbedarf können Sie aber auch Kapital aus dem Vertrag entnehmen.
Durch umfangreiche Nachversicherungsgarantien können Sie die Leistungen, also auch den Todesfallschutz, ohne Risikoprüfung erhöhen, bei
- Heirat,
- Geburt oder Adoption eines Kindes,
- Berufseintritt nach erfolgreichem Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums,
- erfolgreichem Abschluss einer Promotion oder Habilitation,
- bestandener Meisterprüfung,
- überdurchschnittlicher Einkommenserhöhung,
- Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie.
Der Vertrag kann in die Finanzierung der eigenen vier Wände eingebunden werden, zum Beispiel zur Ablösung eines Darlehens mit Tilgungsaussetzung oder als Sicherheit.
Die vereinbarte Rente bzw. Kapitalabfindung ist von Anfang an garantiert. Darüber hinaus beteiligen wir Sie an den Überschüssen. Sie können entscheiden, wie diese Überschussanteile angelegt werden:
- sicherheitsorientiert als Einmalbeitrag für eine Bonusrente oder
- renditeorientiert durch Anlage in den Aktienfonds DWS Vermögensbildungsfonds I.
Flexibilität vor der Leistungsphase
Den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn oder die Kapitalleistung können Sie später je nach Wunsch vorziehen oder hinauszögern. So lässt sich der Beginn der Rentenzahlung zum Beispiel an den Beginn Ihrer gesetzlichen Altersrente oder Pension anpassen.
Sie können anstatt der lebenslangen Rente auch eine höhere aber zeitlich begrenzte Rente wählen oder den Hinterbliebenenschutz zulasten des Altersrentenanspruchs erhöhen.
Über diese und weitere Möglichkeiten werden wir Sie rechtzeitig vor dem Ende der Ansparphase ausführlich informieren.
Steuervorteile
Sparen für die Altersvorsorge wird steuerlich belohnt. Entgegen vieler anderer Sparformen wird nicht jedes Jahr Abgeltungsteuer fällig. Erst am Ende der Ansparphase entscheiden sich Art und Höhe der Steuerpflicht:
- Bei Wahl der Rente bleiben alle während der Ansparphase erzielten Erträge abgeltungsteuerfrei! Die Rente selbst wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Dies sind zum Beispiel bei Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr lediglich 18 %. Bei einem Steuersatz von 20 % würden von 1.000 Euro Rente brutto 964 Euro netto verfügbar bleiben.
- Bei Wahl der Kapitalleistung werden die Erträge erst zum Auszahlungszeitpunkt versteuert und dies auch nur zur Hälfte, wenn der Vertrag nicht vor 12 Jahren Laufzeit und nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres fällig wird.
Sicherheit durch Mitgliedschaft
In turbulenten Zeiten ist es wichtig zu wissen, dass die Ersparnisse sicher aufgehoben sind. So unterliegen Versicherungsunternehmen umfangreichen aufsichtsrechtlichen Regelungen und haben zudem einen Sicherungsfonds geschaffen.
Die Debeka bietet darüber hinaus die Sicherheit eines großen Versicherungsvereins
auf Gegenseitigkeit und ist nur ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet. Aktionäre müssen nicht bedient werden. Mit Vertragsabschluss werden Sie automatisch Mitglied des Versicherungsvereins.
Wie möchten Sie weiter vorgehen?
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