Riester-Rente


Der Rechner Riester-Rente ermittelt für Sie Ihre staatliche Förderung sowie Ihre individuelle Debeka-Riester-Rente.

Erforderliche Eingaben:

Weitere Schritte:

1. Daten eingeben und berechnen

Persönliche Angaben (Angaben zu Ihrer Lebenssituation)

Nachdem Sie ausgewählt haben, ob Sie "die staatliche Förderung" oder "die staatliche Förderung und Ihre Rente" errechnen lassen möchten, benötigen wir noch folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienstand

  • Geburtsdatum

  • Arbeitseinkommen (Bruttoarbeitseinkommen)

  • Berufsstellung

  • Anzahl der zulageberechtigten Kinder

Hilfe für das Bruttoarbeitseinkommen

  • Als Bruttoarbeitseinkommen sind die beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Besoldungs-Amtsbezüge gemeint. Diese können im Regelfall der jährlichen Mitteilung zur Sozialversicherung oder der  Dezember-Gehaltsabrechnung bzw. Bezügemitteilung entnommen werden.

  • Auch Beamte müssen uns zur Ermittlung des Mindesteigenbeitrages die Vorjahreseinnahmen mitteilen.

  • Sind Ihre beitragspflichtigen Einnahmen höher als das tatsächlich erzielte Entgelt (Bsp.: Arbeitslosengeld / Krankengeld), müssen Sie uns das tatsächlich erzielte Entgelt angeben.

Wichtige Hinweise zur Kinderzulage

  • Die Kinderzulage erhält grundsätzlich die Person, die für das betreffende Kind Kindergeld erhält. Bei zusammen veranlagten Eltern steht die Kinderzulage der Mutter zu. Mit schriftlicher Zustimmung der Mutter kann sie auch vom Vater in Anspruch genommen werden.

  • Eheleute mit jeweils einem Altersvorsorgevertrag müssen darauf achten, dass Kinder nur einmal zugeordnet werden dürfen.

  • Sofern sich die Anzahl der zulageberechtigten Kinder verringert haben sollte, ist zu beachten, dass der Anspruch auf Kinderzulage für das komplette Kalenderjahr auch dann besteht, wenn das Kindergeld in dem Jahr nur zeitweise gewährt wurde.

  • Beachten Sie bitte, dass bei ledigen oder dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil die Kinderzulage erhalten kann, der auch kindergeldberechtigt ist.

  • Wechselt die Kindergeldberechtigung innerhalb eines Jahres, so hat im Jahr des Wechsels derjenige Elternteil Anspruch auf die staatliche Zulage, der zu Beginn des Kalenderjahres kindergeldberechtigt war.

Erläuterungen zur "mittelbaren" bzw. "unmittelbaren" Förderberechtigung

Unmittelbar zulageberechtigt sind Personen, die im Jahr 2007 zumindest zeitweise – unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht versichert waren. Zu den Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören insbesondere

  • Arbeitnehmer in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bei einem privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgeber,

  • Selbständige (z. B. Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Handwerker und Hausgewerbetreibende sowie Selbständige mit einem Auftraggeber) bei Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (dies hat Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mitgeteilt),

  • Kindererziehende für die ersten 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt (sog. Kindererziehungszeiten; diese sollten zeitnah nach Ablauf der 36 Kalendermonate beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden),

  • Personen, die einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stundenwöchentlich in seiner häuslichen Umgebung pflegen (sog. Pflegepersonen),

  • Wehr- und Zivildienstleistende,

  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken-, Arbeitslosengeld) oder Arbeitslosengeld II,

  • Vorruhestandsgeldbezieher,

  • geringfügig beschäftigte Personen, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben (der Verzicht führt dazu, dass der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung durch eigene Beitragsleistung auf den vollen Satz aufgestockt wird),

  • ab 01.01.2003 Personen für die Dauer des Bezugs eines Zuschusses nach § 421 l des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

Zu den unmittelbar Zulageberechtigten gehören auch

  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (z. B. neben den versicherungspflichtigen Landwirten auch deren versicherungspflichtige Ehegatten sowie ehemalige Landwirte, die unabhängig von einer Tätigkeit als Landwirt oder mithelfender Familienangehöriger versicherungspflichtig sind),

  • Arbeitslose, die bei einer inländischen Arbeitsagentur als Arbeitsuchende gemeldet sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Entgeltersatzleistung oder Arbeitslosengeld II erhalten,

  • Pflichtversicherte einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung, soweit die Pflichtmitgliedschaft der deutschen Rentenversicherungspflicht vergleichbar ist

sowie

  • Beamte, Richter und Berufssoldaten,

  • sonstige Beschäftigte, die wegen gewährleisteter Versorgungsanwartschaften den Beamten gleichgestellt sind und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind,

  • Minister, Senatoren und Parlamentarische Staatssekretäre,

  • beurlaubte Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit für die Zeit einer Beschäftigung, wenn sich der Anspruch auf Versorgung während der Beurlaubung auf diese Beschäftigung erstreckt, wenn sie eine Einwilligung fristgemäß gegenüber der zuständigen Stelle (z. B. Dienstherrn) abgegeben haben.

Nicht zum Kreis der unmittelbar Zulageberechtigten gehören u. a.

  • Pflichtversicherte einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,

  • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte und

  • Selbständige ohne Vorliegen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie

  • geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird.

Ist nur ein Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt, ist der andere Ehegatte mittelbar zulageberechtigt, wenn beide Ehegatten im Jahr 2007 - zumindest zeitweise - unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, nicht während des gesamten Jahres 2007 dauernd getrennt gelebt haben und beide jeweils einen auf ihren Namen lautenden, nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten Vertrag abgeschlossen haben. Für den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten muss kein zertifizierter Altersvorsorgevertrag abgeschlossen sein, wenn er stattdessen über eine förderbare betriebliche Altersversorgung i. S. d. § 82 Abs. 2 EStG verfügt. Weitere Voraussetzung für die Zahlung der vollen Zulage ist, dass der unmittelbar zulageberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag für das Beitragsjahr geleistet hat. Gleichzeitig ist es erforderlich, dass er oder sein Anbieter einen Antrag auf Altersvorsorgezulage für das Beitragsjahr 2007 stellt und/oder dass er den Sonderausgabenabzug für diesen Beitrag in der Einkommensteuererklärung 2007 beantragt hat und die sich daraus ergebende Steuerermäßigung den Zulageanspruch übersteigt.

Angaben zur gewünschten Förderung

Geben Sie hier bitte an, wie Sie Ihre staatlichen Fördermöglichkeiten nutzen möchten.

Sie haben die Wahl zwischen:

  • Mindesteigenbeitrag - für die volle staatliche Zulage

  • Maximalbeitrag - für die volle staatliche Zulage und den maximalen Steuervorteil

  • Individueller Beitrag

Angaben zum Vertrag

Zusätzlich benötigen wir für die zur Berechnung der staatlichen Förderung und der späteren Rentenauszahlung:

  • die gewünschte Überschussverwendungsart

    • Tarifmodell "Klassik" (Bonus)
      Das Tarifmodell "Klassik" stellt dabei die sicherheitsorientierte Variante dar. Ein Bonussystem gewährleistet die Sicherheit bei der Anlage von Überschüssen. Ihre Beiträge werden in Rentenfonds, Schuldverschreibungen und Staatsanleihen angelegt. Die "Klassik"-Variante vereint damit hohe Renditen mit möglichst großer Sicherheit. Sie ist unabhängig von Kursschwankungen und sichert somit ein kontinuierliches Wachstum der Überschüsse.

    • Tarifmodell "Chance" (Fonds)
      Im Tarifmodell "Chance" haben Sie zusätzlich zu den Vorteilen der klassischen Variante die Möglichkeit, Ihre Überschüsse in den DWS Vermögensbildungsfonds I zu investieren. Dadurch können Sie von der Werteentwicklung der Aktienmärkte profitieren. Sie maximieren die Renditechance. Die Risiken im Bereich der Aktienmärkte werden minimiert. Falls Sie Kursgewinne sichern wollen, können Sie später  kostenlos in einen Rentenfonds wechseln.

  • sowie den gewünschten Versicherungsbeginn

2. Ergebnis ansehen und drucken

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die von Ihnen gemachten Angaben, den für Sie ermittelten Beitrag und die sich daraus ergebenden Leistungen wie die staatlichen Zulagen sowie die sich daraus - in Kombination mit einem evtl. Eigenbeitrag - ergebende individuelle Riester-Rente.

3. Anfrage senden

Teilen Sie uns bitte noch Ihre Kontaktdaten mit.

Nach dem Eingang Ihrer Online-Meldung rufen wir Sie so schnell wie möglich an.