Häufig gestellte Fragen - Unfallversicherung


 


Was sind die Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung hat insbesondere die Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten deren Folgen zu begrenzen. Dies geschieht zum Beispiel durch Heilbehandlungs- und Rehabilitationsmaßnahmen. Während dieser Zeit wird finanzielle Hilfe in Form von Verletzten- und Übergangsgeld geleistet. Im Todesfall und bei dauernder Erwerbsminderung werden Renten an die Hinterbliebenen bzw. an den Versicherten gezahlt.

Keine Leistungen werden erbracht bei Unfällen, die während der Freizeit passieren, also nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder schulischen Tätigkeit stehen. Während der meisten Zeit des Tages besteht daher kein Versicherungsschutz, auch nicht am Wochenende, im Urlaub oder beim Sport.

Wann und wo besteht Versicherungsschutz in der Debeka-Unfallversicherung?

Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr.

Welche Leistungen sind in der privaten Unfallversicherung der Debeka eingeschlossen?

Hier sind unterschiedliche Vereinbarungen möglich. Eine Invaliditäts-Leistung ist grundsätzlich abzusichern. Zusätzlich können eine Todesfall-Leistung, Krankenhaustagegeld-/ Genesungsgeld in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Beitragsfreie Zusatzleistungen in unseren aktuellen Angebotstarifen sind:

  • Bergungskosten: Für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze leisten wir bis zu 10.000 Euro.

  • Kurleistung: Wir erstatten Ihnen für eine mindestens dreiwöchige unfallbedingte nicht stationäre Kur 1.000 Euro.

  • Vorsorgeversicherung für Neugeborene: Nach der Geburt ist Ihr Kind sechs Monate beitragsfrei bei Ihnen mitversichert.

  • Rooming-In-Leistung: Bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres Ihres Kindes zahlen wir ein Rooming-In-Krankenhaustagegeld, wenn Sie als Elternteil zur Betreuung stationär mit aufgenommen werden.

  • Bonusleistung Fahrradhelm: In der Kinder-Unfallversicherung zahlen wir bei Fahrradunfällen sowie Unfällen mit Inline-Skates, Rollschuhen, Tretrollern, Kick- und Skateboards beim Tragen eines genormten Fahrradhelms im Falle der Invalidität für die Folgen von Kopfverletzungen eine zusätzliche beitragsfreie Leistung.

Leistet die private Unfallversicherung nur im privaten Bereich oder auch im Beruf?

Versicherungsschutz besteht 24 Stunden am Tag. Somit sind der private und der berufliche Bereich gleichermaßen abgedeckt.

Habe ich beim Sport Versicherungsschutz?

Im Rahmen der Versicherungsbedingungen der Debeka sind hobbymäßige Sportaktivitäten mitversichert.
Ausnahmen: Unfälle beim Motorsport und beim Führen von Luftsportgeräten.

Habe ich bei einem Autounfall Versicherungsschutz?

Ja, auch bei einem Autounfall haben Sie Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass der Unfall z. B. nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen passiert ist.

Wie lange wird Genesungsgeld gezahlt?

Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Tagen gezahlt, für die Sie Krankenhaustagegeld erhalten, maximal für 100 Tage.

Welche Form der Dynamik gibt es in der Debeka-Unfallversicherung?

Sie können eine automatische Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Versicherungssummen alle drei Jahre um 20 % in Ihrem Vertrag einschließen. Die erste Erhöhung erfolgt dabei zum vierten Versicherungsjahr. Diese dynamische Anpassung von Leistung und Beitrag erfolgt ohne eine Risikoprüfung.

Sind tauchtypische Gesundheitsschädigungen mitversichert?

Ja.

Was versteht man unter der progressiven Invaliditätsstaffel und welche Formen  gibt es?  

Diese Besondere Vereinbarung führt zur Leistungsverbesserung bei höheren Invaliditätsgraden. Die Debeka bietet drei Formen der Progression an. Beträgt die Invalidität mehr als 25 %, erhöht sich unsere Leistung bei Vollinvalidität (100 % Invaliditätsgrad) je nach vereinbarter Staffel bis auf 225 %, 500 % oder 1000 %.

Innerhalb welcher Frist ist ein Unfall anzuzeigen?

Ein Unfall, der voraussichtlich eine Leistung herbeiführt, ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.