Häufig gestellte Fragen - Kfz-Versicherung


Angaben für unseren Kfz-Tarif.

 

Welchen Versicherungsschutz bietet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet für von Ihnen und mitversicherten Personen verursachte Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen bei Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, bei Sachschäden bei 1 Mio. Euro und bei Vermögensschäden bei 50.000 Euro.

Welche Deckungssumme gilt bei der "100 Mio. Euro Pauschaldeckung" für Personenschäden?

Die Deckungssumme beträgt im Leistungspaket Top bis zu 12 Mio. Euro je geschädigte Person.

 

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch Brand oder Explosion, Entwendung, Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub, unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss sowie Marderbissschäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Die Vollkasko leistet darüber hinaus auch für Schäden durch eigenverschuldete Unfälle und durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

Welche Selbstbeteiligungen sind in der Kaskoversicherung möglich?

In der Teilkaskoversicherung beträgt die Selbstbeteiligung 150 Euro und in der Vollkaskoversicherung 150 Euro, 300 Euro oder 500 Euro.

Beinhaltet die Vollkaskoversicherung die Teilkaskoversicherung?

Ja, bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung mit enthalten.

Gibt es in der Teilkaskoversicherung SF-Klassen?

Nein, SF-Klassen gibt es in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung.

Welche Leistungen beinhaltet die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko leistet unter anderem für Schäden durch Feuer, Diebstahl, Sturm, Hagel, Haarwild und bei Glasbruch.

Welche Vorteile sind mit einer Werkstattbindung verbunden?

Sie reduzieren Ihren Gesamtbeitrag für die Kfz-Versicherung deutlich, wenn Sie unsere Kaskoversicherung inklusive Werkstattbindung wählen und nach einem Unfall Ihr Fahrzeug im Partner-Werkstattnetz der Debeka reparieren lassen. Wir suchen Ihnen eine qualifizierte und von der DEKRA zertifizierte Fachwerkstatt in Ihrer Nähe aus. Diese wird Sie unverzüglich anrufen, um einen Reparaturtermin mit Ihnen zu vereinbaren.

Zusätzlich sichern Sie sich für den Schadensfall folgende Vorteile:

  • hochwertige Reparatur Ihres Fahrzeuges mit Originalteilen nach Herstellervorgaben
  • fünf Jahre Service-Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten

Welche Unterlagen benötige ich für eine Neuanmeldung?

Für eine Neuanmeldung benötigen Sie:

  • Versicherungsbestätigung / Versicherungsbestätigungs-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sofern das Kfz noch auf den Vorbesitzer zugelassen ist
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • TÜV-Bescheinigung
  • Bescheinigung über die bestandene Abgasuntersuchung (AU)
  • Personalausweis des Fahrzeughalters
  • bei Dritten (z. B. Anmeldung durch Autohändler) eine Vollmacht
  • bei minderjährigen Personen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten

Zu welchem Zeitpunkt wird eine Rückstufung der SF-Klasse im Schadensfall vorgenommen?

Die Rückstufung erfolgt zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres.

Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung (GAP = Guaranteed Asset Protection) schließt im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls die entstehende Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Abrechnungswert des versicherten Fahrzeugs laut Leasingvertrag. Die GAP-Versicherung kann für Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Muss der Erstwagen auch bei der Debeka versichert sein, um gegebenenfalls in den Genuss der verbesserten Zweitwagenregelung(Einstufung in die SF-Klasse 2) für einen Pkw oder ein Kraftrad zukommen?

Ja, der Erstwagen (Pkw oder Kraftrad) muss unter anderem mindestens in SF-Klasse 2 eingestuft sein.

Wie werden "Fahranfänger" eingestuft?

"Verbesserte" Zweitwagenregelung
(Pkw-Einstufung in SF-Klasse 2/85 % Beitragssatz; Kraftrad-Einstufung in SF-Klasse 2/90 % Beitragssatz)

Der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers hat bereits einen Pkw oder ein Kraftrad bei der Debeka versichert, der/das mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist. Für das zu versichernde Fahrzeug darf kein Vorvertrag bestanden haben, der schlechter als in die SF-Klasse 2 einzustufen ist. Der Zweitwagen darf zudem nur von Personen gefahren werden, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Falls eine der genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der Pkw/das Kraftrad in die SF-Klasse 1/2 (140 %/125 %) eingestuft.

Sonderregelung für Jugendliche
Ein Elternteil hat bereits einen Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug versichert, der/das in einer SF-Klasse eingestuft ist. Der Versicherungsnehmer ist nicht älter als 25 Jahre, unverheiratet und befindet sich in einer Ausbildung bzw. ist Schüler.

Führerscheinregelung
Der Versicherungsnehmer ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis, die von einem Mitgliedsstaat der EU ausgestellt wurde.

Bei der "Sonderregelung für Jugendliche" und der "Führerscheinregelung" wird der Vertrag in die SF-Klasse 1/2 für:

  • einen Pkw mit einem Beitragssatz von 140 %
  • ein Kraftrad mit einem Beitragssatz von 125 %
  • ein Campingfahrzeug mit einem Beitragssatz von 100 %

eingestuft.

Was ist Rabattschutz?

Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadensfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr.

Voraussetzung ist, dass alle Fahrer, die das Fahrzeug führen, das 23. Lebensjahr vollendet haben und dem Vertrag mindestens die SF-Klasse 4 zugrunde liegt.

Was bedeutet Auslandsschadenschutz?

Der Auslandsschadenschutz hilft Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland. Wir ersetzen Ihren Schaden so, als ob der ausländische Unfallgegner auch bei uns Kfz-haftpflichtversichert wäre.

Kann ich während des laufenden Kalenderjahres meine Versicherungsgesellschaft wechseln?

Nein, das ist nur bei einem Fahrzeugwechsel möglich.

Wann muss ich meinen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen, um zur Debeka wechseln zu können?

In der Regel können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Wofür benötige ich eine Grüne Versicherungskarte?

Die Grüne Versicherungskarte bescheinigt im Ausland den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlands. Obwohl sie in vielen Ländern nicht mehr zwingend erforderlich ist, kann sie trotzdem ein hilfreicher Reisebegleiter sein.

Versichert die Debeka auch Lkw?

Nein.

Was bedeutet Winterreifenpflicht?

Seit Dezember 2010 sind M+S-Reifen (steht für "Matsch & Schnee") Pflicht bei Glatteis, Schnee-, Eis- oder Reifglätte und Schneematsch. Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Schnee, Kälte und Glätte, den nötigen Griff gewährleisten. M+S gibt es als Winter- und Ganzjahresreifen ("Allwetterreifen").

Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden darüber hinaus Punkte in Flensburg fällig.

In der Kaskoversicherung kann der Versicherer teilweise oder ganz die Zahlung verweigern (nicht Debeka), wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls waren. In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu einer Teilschuld kommen.

Unser Tipp für alle Autofahrer lautet daher:
Wer sicher im Winter bei Schnee und Glätte auf den Straßen unterwegs sein will, der sollte unbedingt Winterreifen benutzen.