Unser Kooperationspartner für Ihre Anschlussbehandlung oder Kur-/Sanatoriumsbehandlung
Sie benötigen nach einem stationären Klinikaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung (AHB)? Oder leiden Sie an einer leichten chronischen Krankheit oder sind nach einem Krankenhausaufenthalt bzw. nach einer sonstigen Heilbehandlung noch nicht wieder genesen? Dann könnte eine Kur-/Sanatoriumsbehandlung für Sie das Richtige sein.
Mit unserem Service-Angebot stellen wir Ihnen unseren Kooperationspartner, die Dr. Ebel-Fachkliniken, als kompetenten Ansprechpartner zur Seite.
Welche Vorteile bietet Ihnen unser Partner?
- flexible, schnelle Terminvereinbarung
- qualitativ hochwertige Versorgung
- acht Kliniken in Deutschland
- einfache Kostenübernahme in tariflichem Umfang: die Fachklinik rechnet direkt mit uns ab (ausgenommen bei Kur-/Sanatoriumsbehandlung, siehe Abschnitt Kostenübernahme für eine Kur-/Sanatoriumsbehandlung)
An wen richtet sich das Angebot?
Das Angebot richtet sich an alle krankheitskostenvollversicherten Mitglieder (mit und ohne Beihilfeanspruch), die eine medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlung oder Kur-/Sanatoriumsbehandlung benötigen. Ausgenommen sind Versicherte im Basis-, Standard und Notlagentarif sowie im Tarif PSKV.
Welche Anschlussheilbehandlung oder Kur- und Sanatoriumsbehandlung bieten Ihnen die Kliniken?
Antrag auf Kostenübernahme - so geht's
1. Kontaktaufnahme zur Klinik
Sie möchten eine Anschlussheilbehandlung wahrnehmen? Dann wenden Sie sich an die
Dr. Ebel Fachkliniken
Telefon: 03631 880300
E-Mail: verwaltung@ebel-kliniken.com
Website: www.ebel-kliniken.com
2. Antrag auf Kostenübernahme
Die Klinik ist Ihnen gerne bei der Erstellung des Antrags auf Kostenübernahme für eine AHB behilflich.
3. Prüfung der Kostenzusage
Sobald wir den Kostenübernahmeantrag erhalten haben, prüfen wir diesen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, erhalten Sie eine Zusage zur Kostenbeteiligung und können einen Aufnahmetermin für Ihre AHB mit der Klinik vereinbaren.
4. Kostenübernahme für eine Kur-/Sanatoriumsbehandlung
Unsere Krankheitskostenvolltarife sehen für eine Kur-/Sanatoriumsbehandlung einen tagesgleichen Zuschuss vor. Der tarifliche Anspruch erstreckt sich auf bis zu 28 Tage in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren und umfasst die Zuschüsse gemäß Tarifbedingungen. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss nicht kostendeckend ist und die Höhe in Abhängigkeit vom Versicherungstarif variiert.
Freie Krankenhauswahl
Sie haben freie Krankenhauswahl und können sich auch in einer anderen Klinik behandeln lassen.